Agrardiesel: Erster Erfolg beim Kampf für die Gleichbehandlung der Schafhalter
Mit nachfolgendem Schreiben
hat sich der VDL-Vorsitzende
Carl Lauenstein an Bundeslandwirtschaftsministerin
Ilse
Aigner gewandt:
- Veröffentlicht am
Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
ich wende mich mit einem
großen Problem an Sie, das bereits
vor Jahren für die Imkereien,
die unter der gleichen Benachteiligung
litten, mit der
Schaffung eines Sonderstatus
beim Agrardiesel gelöst wurde.
Leider wurde den vielen tausend
Schafhaltern ein solcher Sonderstatus
bislang immer wieder verwehrt.
Konkret ist es notwendig, dass
Schäfer für ihre überwiegend betrieblich
genutzten Diesel-PKW
ebenfalls eine entsprechende Beihilfe
erhalten. Aufgrund der oft
beträchtlichen Entfernungen
vom Hof zu den Weideflächen ist
es meist nicht möglich (und unwirtschaftlich),
die Strecken mit
einem Traktor zurückzulegen.
Viele Schäfer und Schafhalter
besitzen auch gar keinen Traktor.
Sämtliche Transporte (Wasser,
Futter, Tiere) werden mit
dem PKW oder Geländewagen
durchgeführt.
Warum erhalten nur Imker
die Dieselbeihilfe (Gasölverbilligung)
für Fahrten mit dem PKW
zur Betreuung ihrer Völker und
nicht die Schafhalter zur Betreuung
ihrer Herde? Hier wäre es
notwendig gewesen, die Sonderregelung,
die für Imker geschaffen
wurde, auch auf die Schafhaltung
auszudehnen.
Bereits im Jahre 2002 und
auch im letzten Jahr hatten wir
hier die Bundesregierung um
Unterstützung gebeten.
Ich vertraue auf Ihr Verständnis
für die sehr schwierigen Arbeitsverhältnisse,
unter denen
die Schäfereien unentbehrliche
Leistungen für den Erhalt unserer
Kulturlandschaft gerade
auch im Winter erbringen, und
hoffe auf Ihre Unterstützung,
unsere Anliegen bei nächster Gelegenheit
entsprechend zu berücksichtigen.(…)
Diesem Schreiben wurde ein
konkreter Vorschlag beigefügt.
Erfolg: Erfreulicherweise ist
zu vermelden, dass sich die
Amtschefs anlässlich Ihrer Sitzung
am 12. Januar dieses Jahres
mit diesem Thema befasst
haben und folgenden
Beschluss fassten:
Die Amtschefs der Agrarressorts
der Länder bitten das
BMELV (Bundesministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz), gemeinsam
mit dem BMF (Bundesministerium
für Finanzen) zu prüfen, ob
Schäfereibetrieben im Rahmen
der Agrardieselrückerstattung
analog zu den Imkereien ebenfalls
eine Steuerentlastung für
andere als die in § 57 Abs. 1
Satz 1 genannten Fahrzeuge gewährt
werden kann. VDL
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