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Agrardiesel: Erster Erfolg beim Kampf für die Gleichbehandlung der Schafhalter

Mit nachfolgendem Schreiben hat sich der VDL-Vorsitzende Carl Lauenstein an Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner gewandt:
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Schäfer benutzen zur Betreuung ihrer Herden in der Regel Diesel-Geländewagen,
bekommen aber bisher keinen verbilligten Agrardiesel wie die Imker.
Schäfer benutzen zur Betreuung ihrer Herden in der Regel Diesel-Geländewagen, bekommen aber bisher keinen verbilligten Agrardiesel wie die Imker.Dierichs
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Sehr geehrte Frau Bundesministerin, ich wende mich mit einem großen Problem an Sie, das bereits vor Jahren für die Imkereien, die unter der gleichen Benachteiligung litten, mit der Schaffung eines Sonderstatus beim Agrardiesel gelöst wurde. Leider wurde den vielen tausend Schafhaltern ein solcher Sonderstatus bislang immer wieder verwehrt. Konkret ist es notwendig, dass Schäfer für ihre überwiegend betrieblich genutzten Diesel-PKW ebenfalls eine entsprechende Beihilfe erhalten. Aufgrund der oft beträchtlichen Entfernungen vom Hof zu den Weideflächen ist es meist nicht möglich (und unwirtschaftlich), die Strecken mit einem Traktor zurückzulegen. Viele Schäfer und Schafhalter besitzen auch gar keinen Traktor. Sämtliche Transporte (Wasser, Futter, Tiere) werden mit dem PKW oder Geländewagen durchgeführt. Warum erhalten nur Imker die Dieselbeihilfe (Gasölverbilligung) für Fahrten mit dem PKW zur Betreuung ihrer Völker und nicht die Schafhalter zur Betreuung ihrer Herde? Hier wäre es notwendig gewesen, die Sonderregelung, die für Imker geschaffen wurde, auch auf die Schafhaltung auszudehnen. Bereits im Jahre 2002 und auch im letzten Jahr hatten wir hier die Bundesregierung um Unterstützung gebeten. Ich vertraue auf Ihr Verständnis für die sehr schwierigen Arbeitsverhältnisse, unter denen die Schäfereien unentbehrliche Leistungen für den Erhalt unserer Kulturlandschaft gerade auch im Winter erbringen, und hoffe auf Ihre Unterstützung, unsere Anliegen bei nächster Gelegenheit entsprechend zu berücksichtigen.(…) Diesem Schreiben wurde ein konkreter Vorschlag beigefügt. Erfolg: Erfreulicherweise ist zu vermelden, dass sich die Amtschefs anlässlich Ihrer Sitzung am 12. Januar dieses Jahres mit diesem Thema befasst haben und folgenden Beschluss fassten: Die Amtschefs der Agrarressorts der Länder bitten das BMELV (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz), gemeinsam mit dem BMF (Bundesministerium für Finanzen) zu prüfen, ob Schäfereibetrieben im Rahmen der Agrardieselrückerstattung analog zu den Imkereien ebenfalls eine Steuerentlastung für andere als die in § 57 Abs. 1 Satz 1 genannten Fahrzeuge gewährt werden kann. VDL
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