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Agrarpolitik: Schaf- und Ziegenhalter nicht im Sonderprogramm Landwirtschaft

Auf eine Anfrage der Vorsitzenden des Bundesverbandes Deutscher Ziegenzüchter (BDZ), Ulrike Höfken, MdB, an die Bundesregierung, warum die Schafund Ziegenhaltung aufgrund ihrer Natur- und Landschaftspflegeleistungen nicht in das „Sonderprogramm Landwirtschaft“ einbezogen wurde, antwortete Staatssekretär Dr. Gerd Müller:
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„Die von der Bundesregierung im Rahmen des Sonderprogramms für die Landwirtschaft vorgeschlagenen Maßnahmen mit einem Umfang von 750 Mio. Euro richten sich nicht nur an Milcherzeuger. Wesentliche Anteile kommen grundsätzlich allen landwirtschaftlichen Betrieben und damit auch den Schafund Ziegenhaltern zugute. In den Jahren 2010 und 2011 sollen von den 750 Mio. Euro bis zu 340 Mio. im Bereich der landwirtschaftlichen Unfallversicherung in Form von Betragsgutschriften allen zuschussberechtigten landwirtschaftlichen Betrieben zugute kommen. Wegen Ihrer – aufgrund einer Umstellung auf Risikoklassen – vergleichsweise hohen Beitragsbelastung werden davon besonders Viehhalter profitieren. Das mit 50 Mio. Euro dotierte Krisenliquiditätsprogramm steht ebenfalls allen Betrieben offen. Die Bundesregierung hat außerhalb des Sonderprogramms eine dauerhafte Fortführung der Streichung des Selbstbehalts beim Agrardiesel beschlossen. Im Rahmen des Sonderprogramms wurde die Gewährung der Grünlandprämie und der Kuhprämie auf Milcherzeuger beschränkt, da sich der Milchsektor derzeit in einer ganz besonderen Situation mit gravierenden Einkommenseinbußen und massiven Liquiditätsproblemen befindet. Diese Hilfen sind ausschließlich auf zwei Jahre begrenzt.“ VDL/BDZ
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