Agrarpolitik: Schaf- und Ziegenhalter nicht im Sonderprogramm Landwirtschaft
Auf eine Anfrage der Vorsitzenden
des Bundesverbandes Deutscher
Ziegenzüchter (BDZ), Ulrike
Höfken, MdB, an die Bundesregierung,
warum die Schafund
Ziegenhaltung aufgrund
ihrer Natur- und Landschaftspflegeleistungen
nicht in das
„Sonderprogramm Landwirtschaft“
einbezogen wurde, antwortete
Staatssekretär Dr. Gerd
Müller:
- Veröffentlicht am
„Die von der Bundesregierung
im Rahmen des Sonderprogramms
für die Landwirtschaft
vorgeschlagenen Maßnahmen
mit einem Umfang von 750 Mio.
Euro richten sich nicht nur an
Milcherzeuger. Wesentliche Anteile
kommen grundsätzlich allen
landwirtschaftlichen Betrieben
und damit auch den Schafund
Ziegenhaltern zugute.
In den Jahren 2010 und 2011
sollen von den 750 Mio. Euro bis
zu 340 Mio. im Bereich der
landwirtschaftlichen Unfallversicherung
in Form von Betragsgutschriften
allen zuschussberechtigten
landwirtschaftlichen
Betrieben zugute kommen. Wegen
Ihrer – aufgrund einer Umstellung
auf Risikoklassen – vergleichsweise
hohen Beitragsbelastung
werden davon besonders
Viehhalter profitieren. Das mit
50 Mio. Euro dotierte Krisenliquiditätsprogramm
steht ebenfalls
allen Betrieben offen. Die
Bundesregierung hat außerhalb
des Sonderprogramms eine dauerhafte
Fortführung der Streichung
des Selbstbehalts beim
Agrardiesel beschlossen.
Im Rahmen des Sonderprogramms
wurde die Gewährung
der Grünlandprämie und der
Kuhprämie auf Milcherzeuger
beschränkt, da sich der Milchsektor
derzeit in einer ganz besonderen
Situation mit gravierenden
Einkommenseinbußen
und massiven Liquiditätsproblemen
befindet. Diese Hilfen sind
ausschließlich auf zwei Jahre begrenzt.“
VDL/BDZ
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