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Chaos bei der elektronischen Einzeltier-Kennzeichnung

Zum Bericht der Bundesregierung zur Einzeltier-Kennzeichnung bei Schafen und Ziegen im Agrar-Ausschuss des Bundestages erklärt die stellvertrende Vorsitzende des Ausschusses, Ulrike Höfken:
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Die Bundesregierung bietet den Schaf- und Ziegenhalter bei der Einführung der elektronischen Einzeltier- Kennzeichnung keine Lösung ihrer Probleme. Die EU-Verordnung zur Einführung einer Zwangseinführung der elektronischen Kennzeichnungspflicht gilt unmittelbar, aber die Umsetzungsregelungen sind völlig unausgereift. Erst am 18. Dezember werden die Länder über die Ausführungsbestimmungen beschließen. Es droht ein Chaos einer unterschiedlichen Umsetzung der Kennzeichnungsvorschriften in den Bundesländern. Der Feldversuch, der die Praxistauglichkeit der neuen Ohrmarken testen soll, läuft noch bis Mitte nächsten Jahres. Im Zwischenergebnis konnten keine Aussagen zur Funktionsfähigkeit und Haltbarkeit der Datenträger gemacht werden. Dagegen verursachen alle getesteten Ohrmarken zum Teil schwere Entzündungen bei den Tieren. Ob Bolus, Chips, Ohrmarken- Chips oder Fußfessel – die nötige DLG-Zulassung liegt in keinem Fall vor. Tierhalter laufen Gefahr hoher Fehlinvestitionen, weil keine Sicherheit darüber besteht, ob die von ihnen verwendeten Systeme langfristig praxistauglich sind. Unklar ist nach wie vor, was mit den Datenträgern nach der Schlachtung der Tiere passiert. Positiv ist, dass die Bundesregierung sich für eine Zulassung aller EU-rechtlich möglichen Datenträger einsetzen will. Wir fordern die Bundesregierung dringend auf, sich umgehend der Probleme der Schaf- und Ziegenhalter anzunehmen und zumindest für sie gezielte und einheitliche Förderhilfen zur Umstellung bereitzustellen. Angesichts der Ablehnung der Verordnung durch den Bundesrat und durch zwölf EU-Mitgliedsstaaten muss auch das System als Ganzes auf den Prüfstand. Zur Klärung der offenen Fragen und Probleme muss eine Verschiebung der Anwendung der Verordnung angestrebt werden. Die notwendige Rückverfolgbarkeit der Tiere im Seuchenfall kann durch die bereits erprobte Bestandskennzeichnung erfolgen.

Auch die EU ist uneins
Die EU-Mitgliedstaaten bleiben weiter gespalten bezüglich der ab 2010 verpflichtenden elektronischen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen. Eine Anfrage Ungarns und der Slowakei beim jüngsten Agrarrat hinsichtlich der Möglichkeit, Tiere unter zwölf Monaten von der Kennzeichnungspflicht auszunehmen, stieß auf geteiltes Echo. Während der Antrag von Belgien, Irland und mehreren östlichen EU-Staaten unterstützt wurde, lehnten Italien, Spanien und Frankreich Ausnahmen mit Verweis auf ihre eigenen, bereits getätigten Investitionen kategorisch ab. Eine weitere Gruppe, darunter Deutschland, zeigte Verständnis für die geäußerten Befürchtungen. Eventuelle Lösungen dürften dabei jedoch keinesfalls die Sicherheit der Rückverfolgung in Frage stellen. Großbritannien schlug vor, das Paket zum jetzigen Zeitpunkt nicht noch einmal zu öffnen, aber in einigen Jahren eine Überprüfung durchzuführen. AgE
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