Chaos bei der elektronischen Einzeltier-Kennzeichnung
Zum Bericht der Bundesregierung
zur Einzeltier-Kennzeichnung
bei Schafen und Ziegen
im Agrar-Ausschuss des Bundestages
erklärt die stellvertrende
Vorsitzende des Ausschusses,
Ulrike Höfken:
- Veröffentlicht am
Die Bundesregierung bietet
den Schaf- und Ziegenhalter
bei der Einführung der
elektronischen Einzeltier-
Kennzeichnung keine Lösung
ihrer Probleme. Die EU-Verordnung
zur Einführung einer
Zwangseinführung der
elektronischen Kennzeichnungspflicht
gilt unmittelbar,
aber die Umsetzungsregelungen
sind völlig unausgereift.
Erst am 18. Dezember werden
die Länder über die Ausführungsbestimmungen
beschließen.
Es droht ein Chaos
einer unterschiedlichen Umsetzung
der Kennzeichnungsvorschriften
in den Bundesländern.
Der Feldversuch, der die
Praxistauglichkeit der neuen
Ohrmarken testen soll, läuft
noch bis Mitte nächsten Jahres.
Im Zwischenergebnis
konnten keine Aussagen zur
Funktionsfähigkeit und Haltbarkeit
der Datenträger gemacht
werden. Dagegen verursachen
alle getesteten Ohrmarken
zum Teil schwere
Entzündungen bei den Tieren.
Ob Bolus, Chips, Ohrmarken-
Chips oder Fußfessel –
die nötige DLG-Zulassung
liegt in keinem Fall vor. Tierhalter
laufen Gefahr hoher
Fehlinvestitionen, weil keine
Sicherheit darüber besteht,
ob die von ihnen verwendeten
Systeme langfristig praxistauglich
sind.
Unklar ist nach wie vor,
was mit den Datenträgern
nach der Schlachtung der
Tiere passiert.
Positiv ist, dass die Bundesregierung
sich für eine Zulassung
aller EU-rechtlich möglichen
Datenträger einsetzen
will.
Wir fordern die Bundesregierung
dringend auf, sich
umgehend der Probleme der
Schaf- und Ziegenhalter anzunehmen
und zumindest für
sie gezielte und einheitliche
Förderhilfen zur Umstellung
bereitzustellen.
Angesichts der Ablehnung
der Verordnung durch den
Bundesrat und durch zwölf
EU-Mitgliedsstaaten muss
auch das System als Ganzes
auf den Prüfstand. Zur Klärung
der offenen Fragen und
Probleme muss eine Verschiebung
der Anwendung der
Verordnung angestrebt werden.
Die notwendige Rückverfolgbarkeit
der Tiere im
Seuchenfall kann durch die
bereits erprobte Bestandskennzeichnung
erfolgen.
Auch die EU ist uneins
Die EU-Mitgliedstaaten bleiben weiter gespalten bezüglich der ab 2010 verpflichtenden elektronischen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen. Eine Anfrage Ungarns und der Slowakei beim jüngsten Agrarrat hinsichtlich der Möglichkeit, Tiere unter zwölf Monaten von der Kennzeichnungspflicht auszunehmen, stieß auf geteiltes Echo. Während der Antrag von Belgien, Irland und mehreren östlichen EU-Staaten unterstützt wurde, lehnten Italien, Spanien und Frankreich Ausnahmen mit Verweis auf ihre eigenen, bereits getätigten Investitionen kategorisch ab. Eine weitere Gruppe, darunter Deutschland, zeigte Verständnis für die geäußerten Befürchtungen. Eventuelle Lösungen dürften dabei jedoch keinesfalls die Sicherheit der Rückverfolgung in Frage stellen. Großbritannien schlug vor, das Paket zum jetzigen Zeitpunkt nicht noch einmal zu öffnen, aber in einigen Jahren eine Überprüfung durchzuführen. AgE
Auch die EU ist uneins
Die EU-Mitgliedstaaten bleiben weiter gespalten bezüglich der ab 2010 verpflichtenden elektronischen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen. Eine Anfrage Ungarns und der Slowakei beim jüngsten Agrarrat hinsichtlich der Möglichkeit, Tiere unter zwölf Monaten von der Kennzeichnungspflicht auszunehmen, stieß auf geteiltes Echo. Während der Antrag von Belgien, Irland und mehreren östlichen EU-Staaten unterstützt wurde, lehnten Italien, Spanien und Frankreich Ausnahmen mit Verweis auf ihre eigenen, bereits getätigten Investitionen kategorisch ab. Eine weitere Gruppe, darunter Deutschland, zeigte Verständnis für die geäußerten Befürchtungen. Eventuelle Lösungen dürften dabei jedoch keinesfalls die Sicherheit der Rückverfolgung in Frage stellen. Großbritannien schlug vor, das Paket zum jetzigen Zeitpunkt nicht noch einmal zu öffnen, aber in einigen Jahren eine Überprüfung durchzuführen. AgE

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