Bundestierärztekammer: Pflichtimpfung gegen die Blauzungenkrankheit fortführen
Anlässlich des Deutschen Tierärztetages hat die Delegiertenversammlung
der Bundestierärztekammer am
21. Oktober 2009 eine Resolution zur Fortführung der
Impfung gegen die Blauzungenkrankheit verfasst.
- Veröffentlicht am
RESOLUTION: Die Bundestierärztekammer
fordert Bund und Länder
auf, die flächendeckende
Pflichtimpfung gegen
die Blauzungenkrankheit
Serotyp 8 bei Rindern,
Schafen und Ziegen im Jahre
2010 fortzuführen.
Wird zu wenig geimpft,
besteht die Gefahr eines
Wiederausbruchs der Blauzungenkrankheit!
Nur durch eine flächendeckende
Impfung können
Tierleid und wirtschaftliche
Schäden in der Landwirtschaft
gemindert werden,
wie das Beispiel der Blauzungenerkrankung
bei Rindern
in Nordrhein-Westfahlen
zeigt.
Die flächendeckende
Impfung zur Vorbeugung
vor Krankheiten ist wichtig!
Seit Anfang 2008 versuchen
Landwirte und Tierärzte
in Deutschland, die
Auswirkungen der im Jahr
2006 eingeschleppten Blauzungenkrankheit
einzudämmen.
Das Blauzungen-
Virus wird über blutsaugende
Insekten übertragen.
Die Länder der EU einigten
sich schnell auf eine Bekämpfungsmaßnahme: Die
vorbeugende Impfung.
Aber, die Impfung kann
die Tiere nur schützen,
wenn mindestens 80 Prozent
aller Tiere einer Art in
der „potentiellen Seuchenregion“
geimpft sind. Werden
diese 80 Prozent nicht
erreicht, kann eine hohe
Neu-Erkrankungsrate von
Tieren nicht verhindert
werden.
Das belegen die Zahlen
aus Frankreich. In Frankreich
war die Impfung in
2008 freiwillig. Es wurden
nicht genügend Tiere geimpft,
so dass im Jahr 2008
30 000 neue Tiere erkrankten.
Schafe sterben meist an
der Blauzungenkrankheit,
Rinder nicht zwangsläufig.
Die erkrankten Tiere leiden
aber meist unter großen
Qualen. Die wirtschaftlichen
Verluste für die Landwirte
sind hoch und haben
langfristige Auswirkungen.
Die Zahlen aus Betrieben in
Nordrhein-Westfalen belegen,
mit welchen finanziellen
Folgen Landwirte potenziell
rechnen müssen,
ganz abgesehen von den
Todesfällen bei den Tieren.
Für einen Betrieb mit 150
Milchkühen errechnete die
Landwirtschaftskammer eine
Mehrbelastung von ca.
67 000 Euro. Ursachen:
Milchrückgang um ca. 15
Prozent, fehlende Erlöse
aus dem Färsenverkauf
nach Abort und gestörter
Fruchtbarkeit, Tierarztkosten
aus Behandlungen
kranker Tiere und der Insektenbekämpfung.
Von den 67 000 Euro je
Betrieb entfielen lediglich
4000 Euro auf die Tierarztkosten
und Insektenabwehrmittel.
63 000 Euro
sind Verluste aus dem Produktionsausfall.
Nebenwirkungen durch
die Impfung treten bei
0,003 Prozent der Tiere
auf.
Bundestierärztekammer
Bundestierärztekammer
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