Berufsschäfer: Klage gegen die elektronische Einzeltierkennzeichnung?
Der 1. Januar 2010 rückt rasend
schnell näher. Ab dann
sollen wir nicht nur die elektronische
Einzeltierkennzeichnung
einführen. Mindestens
genauso schlimm ist die Anlage
C des Bestandsregisters.
Auch die im Bestand geborenen,
geschlachteten und verendeten
Schafe und Lämmer sind
aufzuschreiben. Es gibt immer
noch keine klare Anleitung
zum Erfassen dieser Daten.
- Veröffentlicht am
Soviel steht aber fest:
- Der Verwaltungsaufwand steigt enorm!
- Das Risiko bei Cross Compliance- Prüfungen wächst ins Uferlose!
Unsere intensiven Bemühungen in den letzten Monaten haben in Deutschland bei der Politik und auch in der Verwaltung viel bewegt. Wir konnten einige Erleichterungen bei dieser unnötigen und schlechten Regelung erreichen. Wir brauchen aber keine „verbesserte“ schlechte Einzeltierkennzeichnung, sondern die millionenfach bewährte, finanzierbare Bestandskennzeichnung. Die Zahl der Mitgliedsstaaten, die der VO 21/2004 kritisch gegenüberstehen, wächst ständig. Dennoch ist es unwahrscheinlich, dass auf politischem Wege die Umsetzung rechtzeitig zum 1. Januar 2010 verhindert werden kann. Auch die EU-Kommission wird in 2009 keinen neuen Vorschlag vorlegen. Selbst eine Verschiebung des Systems, das nicht funktioniert, wird strikt abgelehnt. Daher bleibt uns nur noch eine Möglichkeit: Der Europäische Gerichtshof möge in einem Eilverfahren die Rechtmäßigkeit dieser Verordnung prüfen und sie stoppen, wenn sie juristisch anzuzweifeln ist. Verwaltungsrechtler haben sich in den Sachverhalt eingearbeitet. Sie sehen eine Aussicht auf Erfolg. Jetzt müssen alle Argumente und bisherigen Erfahrungen zusammengetragen werden. Danach müssen die Juristen beurteilen, ob eine Klage Sinn macht. Der Berufsschäferausschuss in der VDL hat sich für diesen Weg entschieden, kann und will die Finanzierung aber nicht alleine tragen. Kollegen, eine erfolgreiche Klage nutzt unmittelbar allen Schafhaltern! Beteiligt Euch bitte auch alle an den Kosten! Ein Spendenkonto ist eingerichtet. Bitte sagt uns auch unbedingt Eure Meinung zur elektronischen Einzeltierkennzeichnung (Kasten). VDL
- Der Verwaltungsaufwand steigt enorm!
- Das Risiko bei Cross Compliance- Prüfungen wächst ins Uferlose!
Unsere intensiven Bemühungen in den letzten Monaten haben in Deutschland bei der Politik und auch in der Verwaltung viel bewegt. Wir konnten einige Erleichterungen bei dieser unnötigen und schlechten Regelung erreichen. Wir brauchen aber keine „verbesserte“ schlechte Einzeltierkennzeichnung, sondern die millionenfach bewährte, finanzierbare Bestandskennzeichnung. Die Zahl der Mitgliedsstaaten, die der VO 21/2004 kritisch gegenüberstehen, wächst ständig. Dennoch ist es unwahrscheinlich, dass auf politischem Wege die Umsetzung rechtzeitig zum 1. Januar 2010 verhindert werden kann. Auch die EU-Kommission wird in 2009 keinen neuen Vorschlag vorlegen. Selbst eine Verschiebung des Systems, das nicht funktioniert, wird strikt abgelehnt. Daher bleibt uns nur noch eine Möglichkeit: Der Europäische Gerichtshof möge in einem Eilverfahren die Rechtmäßigkeit dieser Verordnung prüfen und sie stoppen, wenn sie juristisch anzuzweifeln ist. Verwaltungsrechtler haben sich in den Sachverhalt eingearbeitet. Sie sehen eine Aussicht auf Erfolg. Jetzt müssen alle Argumente und bisherigen Erfahrungen zusammengetragen werden. Danach müssen die Juristen beurteilen, ob eine Klage Sinn macht. Der Berufsschäferausschuss in der VDL hat sich für diesen Weg entschieden, kann und will die Finanzierung aber nicht alleine tragen. Kollegen, eine erfolgreiche Klage nutzt unmittelbar allen Schafhaltern! Beteiligt Euch bitte auch alle an den Kosten! Ein Spendenkonto ist eingerichtet. Bitte sagt uns auch unbedingt Eure Meinung zur elektronischen Einzeltierkennzeichnung (Kasten). VDL
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