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Elektronische Kennzeichnung: SCoFCAH-Sitzung beschließt bescheidene Erleichterungen

Anlässlich einer Sitzung des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit der EU-Kommission (SCFCAH = Standing Committee on the Food Chain and Animal Health) am 14. Juli wurden bescheidene Erleichterungen beschlossen.
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In dieser Arbeitssitzung der Mitgliedsstaaten der EU wurden Erleichterungsvorschläge der EU-Kommission zur Umsetzung der EU-VO zur Kennzeichnung und –Registrierung von Schafen und Ziegen erörtert. Danach lassen sich folgende Ergebnisse formulieren: Mit qualifizierter Mehrheit wurde für eine Änderung des Anhangs der EU-Verordnung 21/2004 entsprechend der vorgelegten Entwürfe zur Erleichterung der Einführung der elektronischen Kennzeichnung und Reduzierung der bürokratischen Hürden für die Schafund Ziegenhalter gestimmt. Das elektronische Einlesen der Daten könnte damit an neuralgischen Kontrollpunkten (z. B. Schlachtbetrieben, (Groß-)Märkten) erfolgen. Damit würde das Einlesen vom Schafhalter auf den Schlachtbetrieb verlagert. Durch diese Maßnahme wird mit einer Kosteneinsparung von rund 50 % gerechnet, so die EU-Kommission. Den von vielen Mitgliedsstaaten (Ungarn, Slowenien, Vereinigtes Königreich, Frankreich, Irland, Österreich, Deutschland, Belgien, Polen und Tschechien) geforderte Verzicht auf elektronische Kennzeichnung von unter zwölf Monate alten Schlachtschafen ist die EU-Kommission nach anfänglicher Unterstützung nicht gefolgt (Ablehnung durch den juristischen Dienst wegen fehlender Rechtsgrundlage). Im Endergebnis votierten Ungarn, Portugal und Tschechien gegen den Vorschlag und Spanien enthielt sich. Die deutsche Delegation forderte die EU-Kommission in einer Protokollerklärung auf, weitere Erleichterungen zu schaffen und insbesondere die schon beratene Kennzeichnungsregelung von Schlachtlämmern in einen erneuten Änderungsvorschlag zur Verordnung aufzunehmen. Irland und Österreich schlossen sich dieser Erklärung an. Neben Deutschland geben auch das Vereinigte Königreich und Italien Protokollerklärungen ab! Resümee: Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) kämpft nunmehr erfreulicherweise aktiv in unserem Sinne…; aber es ist noch „ein dickes Brett“ zu durchbohren… Die seitens der EU gemachten Festlegungen mögen aus Sicht der VDL zu finanziellen Erleichterungen auf der Erzeugerseite führen – ein sicherlich erster wichtiger Erfolg, wenn es so beschlossen würde, da die Lesegeräte nicht mehr von den Erzeugern, also den Schafhaltern, anzuschaffen wären. Doch gleichzeitig wird dies zu Erschwernissen u. a. auf der Vermarktungsseite führen; insbesondere bei kleineren Vermarktungsstrukturen. Zudem ist nicht auszuschließend, dass die damit für die Schlachtstätten verbundenen zusätzlichen Aufwendungen für die Lesegeräte wie auch die zeitlichen Aufwendungen zum Einlesen auch auf die Erzeugerseite mit verlagert würden. Ferner stellt sich die Frage, wie lange diese Regelung denn gelten würde? Daher wird weiterhin der Kampf gegen die grundsätzliche Einführung der elektronischen Kennzeichnung fortzusetzen sein, so die VDL. VDL
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