Elektronische Kennzeichnung: SCoFCAH-Sitzung beschließt bescheidene Erleichterungen
Anlässlich einer Sitzung des
Ständigen Ausschusses für die
Lebensmittelkette und Tiergesundheit
der EU-Kommission
(SCFCAH = Standing Committee
on the Food Chain and Animal
Health) am 14. Juli wurden
bescheidene Erleichterungen
beschlossen.
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In dieser Arbeitssitzung
der Mitgliedsstaaten
der EU wurden Erleichterungsvorschläge
der EU-Kommission
zur Umsetzung der
EU-VO zur Kennzeichnung und
–Registrierung von Schafen
und Ziegen erörtert. Danach
lassen sich folgende Ergebnisse
formulieren:
Mit qualifizierter Mehrheit
wurde für eine Änderung des
Anhangs der EU-Verordnung
21/2004 entsprechend der vorgelegten
Entwürfe zur Erleichterung
der Einführung der
elektronischen Kennzeichnung
und Reduzierung der bürokratischen
Hürden für die Schafund
Ziegenhalter gestimmt.
Das elektronische Einlesen
der Daten könnte damit an
neuralgischen Kontrollpunkten
(z. B. Schlachtbetrieben,
(Groß-)Märkten) erfolgen.
Damit würde das Einlesen
vom Schafhalter auf den
Schlachtbetrieb verlagert.
Durch diese Maßnahme
wird mit einer Kosteneinsparung
von rund 50 % gerechnet,
so die EU-Kommission.
Den von vielen Mitgliedsstaaten
(Ungarn, Slowenien,
Vereinigtes Königreich, Frankreich,
Irland, Österreich,
Deutschland, Belgien, Polen
und Tschechien) geforderte
Verzicht auf elektronische
Kennzeichnung von unter zwölf
Monate alten Schlachtschafen
ist die EU-Kommission nach
anfänglicher Unterstützung
nicht gefolgt (Ablehnung durch
den juristischen Dienst wegen
fehlender Rechtsgrundlage).
Im Endergebnis votierten Ungarn,
Portugal und Tschechien
gegen den Vorschlag und Spanien
enthielt sich.
Die deutsche Delegation forderte
die EU-Kommission in
einer Protokollerklärung auf,
weitere Erleichterungen zu
schaffen und insbesondere die
schon beratene Kennzeichnungsregelung
von Schlachtlämmern
in einen erneuten
Änderungsvorschlag zur Verordnung
aufzunehmen. Irland
und Österreich schlossen sich
dieser Erklärung an. Neben
Deutschland geben auch das
Vereinigte Königreich und Italien
Protokollerklärungen ab!
Resümee: Das Bundesministerium
für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz
(BMELV) kämpft nunmehr
erfreulicherweise aktiv in
unserem Sinne…; aber es ist
noch „ein dickes Brett“ zu
durchbohren…
Die seitens der EU gemachten
Festlegungen mögen aus
Sicht der VDL zu finanziellen
Erleichterungen auf der Erzeugerseite
führen – ein sicherlich
erster wichtiger Erfolg, wenn
es so beschlossen würde, da die
Lesegeräte nicht mehr von den
Erzeugern, also den Schafhaltern,
anzuschaffen wären.
Doch gleichzeitig wird dies
zu Erschwernissen u. a. auf der
Vermarktungsseite führen; insbesondere
bei kleineren Vermarktungsstrukturen.
Zudem
ist nicht auszuschließend, dass
die damit für die Schlachtstätten
verbundenen zusätzlichen
Aufwendungen für die Lesegeräte
wie auch die zeitlichen
Aufwendungen zum Einlesen
auch auf die Erzeugerseite mit
verlagert würden.
Ferner stellt sich die Frage,
wie lange diese Regelung denn
gelten würde?
Daher wird weiterhin der
Kampf gegen die grundsätzliche
Einführung der elektronischen
Kennzeichnung fortzusetzen
sein, so die VDL. VDL
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