Grosse Beutegreifer: Nationale Beihilfen für Risse durch Wölfe prinzipiell möglich
Entschädigungen für ernsthafte
Schäden an Nutztierbeständen,
die von großen Fleischfressern
wie Wölfen, Bären oder Luchsen
verursacht wurden, sollten
von Fall zu Fall überprüft werden.
- Veröffentlicht am
Das ist die Antwort von
EU-Agrarkommissarin Mariann
Fischer Boel auf eine entsprechende
Anfrage Finnlands
Die finnische Landwirtschaftsministerin
Sirkka-Liisa
Anttila hatte kritisiert, dass es
zur Zahlung von Schadensersatz
als Staatsbeihilfe keine
EU-Regelung gebe. Dabei wies
sie auf die in Finnland gestiegene
Zahl von Rissen hin, die sie
unmittelbar auf den Schutz der
Raubtiere durch die Fauna-
Flora-Habitat-Richtlinie (FFHRichtlinie)
zurückführte.
Fischer Boel nannte Artikel
87 des EU-Vertrags als mögliche
Basis für Entschädigungen
aus nationalen Töpfen. Darin
heißt es, dass Beihilfen zur Förderung
der Entwicklung gewisser
Wirtschaftszweige oder
Wirtschaftsgebiete als mit dem
gemeinsamen Markt vereinbar
angesehen werden können, soweit
sie die Handelsbedingungen
nicht in einer Weise verändern,
die dem gemeinsamen
Interesse zuwider läuft.
Als weitere Möglichkeit
schlug die Kommissarin eine
nachhaltige Bejagung der
Raubtiere vor. Ferner könnten
Mittel für die ländliche Entwicklung
eingesetzt werden,
beispielsweise um Schutzvorrichtungen
auf dem Betrieb zu
finanzieren.
Auch Deminimis-Beihilfen
wurden von der Dänin als Option
genannt. Der Antrag Finnlands
fand insbesondere Unterstützung
von Rumänien, dessen
Braunbärbestand auf 6000
Exemplare geschätzt wird.
Auch andere osteuropäische
Staaten wie Polen, Ungarn,
Slowenien und Estland, aber
auch Italien, Griechenland und
Zypern sympathisierten mit
EU-Regeln in diesem Bereich.
Deutschland signalisierte
ebenfalls Unterstützung, forderte
aber, dass die Regeln
nicht über Leitlinien für Staatsbeihilfen
hinausgehen dürften.
AgE
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