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Grosse Beutegreifer: Nationale Beihilfen für Risse durch Wölfe prinzipiell möglich

Entschädigungen für ernsthafte Schäden an Nutztierbeständen, die von großen Fleischfressern wie Wölfen, Bären oder Luchsen verursacht wurden, sollten von Fall zu Fall überprüft werden.
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Das ist die Antwort von EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel auf eine entsprechende Anfrage Finnlands Die finnische Landwirtschaftsministerin Sirkka-Liisa Anttila hatte kritisiert, dass es zur Zahlung von Schadensersatz als Staatsbeihilfe keine EU-Regelung gebe. Dabei wies sie auf die in Finnland gestiegene Zahl von Rissen hin, die sie unmittelbar auf den Schutz der Raubtiere durch die Fauna- Flora-Habitat-Richtlinie (FFHRichtlinie) zurückführte. Fischer Boel nannte Artikel 87 des EU-Vertrags als mögliche Basis für Entschädigungen aus nationalen Töpfen. Darin heißt es, dass Beihilfen zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete als mit dem gemeinsamen Markt vereinbar angesehen werden können, soweit sie die Handelsbedingungen nicht in einer Weise verändern, die dem gemeinsamen Interesse zuwider läuft. Als weitere Möglichkeit schlug die Kommissarin eine nachhaltige Bejagung der Raubtiere vor. Ferner könnten Mittel für die ländliche Entwicklung eingesetzt werden, beispielsweise um Schutzvorrichtungen auf dem Betrieb zu finanzieren. Auch Deminimis-Beihilfen wurden von der Dänin als Option genannt. Der Antrag Finnlands fand insbesondere Unterstützung von Rumänien, dessen Braunbärbestand auf 6000 Exemplare geschätzt wird. Auch andere osteuropäische Staaten wie Polen, Ungarn, Slowenien und Estland, aber auch Italien, Griechenland und Zypern sympathisierten mit EU-Regeln in diesem Bereich. Deutschland signalisierte ebenfalls Unterstützung, forderte aber, dass die Regeln nicht über Leitlinien für Staatsbeihilfen hinausgehen dürften. AgE
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