Tierkennzeichnung: Erleichterung bei der elektronischen Kennzeichnungspflicht?
Schaf- und Ziegenhalter können auf gewisse Erleichterungen
bei der elektronischen Kennzeichnungspflicht hoffen.
EU-Gesundheitskommissarin Androulla Vassiliou stellte
gegenüber den EU-Agrarministern in Luxemburg in Aussicht,
dass die Betriebe eventuell auf die Investition in teure
Scanner verzichten können.
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Stattdessen soll die Erfassung
der Tiere auch am Bestimmungsort
– in der Regel ein
Viehmarkt oder Schlachthaus
– erfolgen können. Dies könnte
für die Erzeuger zu erheblichen
Einsparungen führen. Ein entsprechender
Vorschlag soll jetzt
im Ständigen Ausschuss für die
Lebensmittelkette und Tiergesundheit
(SCoFCAH) vorgelegt
werden. Gleichzeitig stellte
Vassiliou jedoch klar, sie werde
am Prinzip der elektronischen
Einzeltierkennzeichnung festhalten.
Eine Anfrage der Briten, die
Tiere nicht verpflichtend ab
dem sechsten bzw. neunten
Monat zu kennzeichnen, sondern
erst, wenn sie den Betrieb
verlassen, lehnte die Kommissarin
dagegen ab.
Auch deutsche Schäfer sind
mit der Kennzeichnungspflicht
nicht glücklich; sie befürchten
überbordende Bürokratie und
darüber hinaus auch Tierquälerei.
Am Rande des Ministerrats
demonstrierten deshalb Schafhalter
unter Leitung der VDL
(siehe Seite 4 bis 7 in diesem
Magazin) gegen die Regelung.
Der Deutsche Bauernverband
(DBV) schätzte die Zahl
der anwesenden Schäfer auf
rund 700. DBV-Präsident Gerd
Sonnleitner forderte bei seiner
Rede in Luxemburg im Hinblick
auf die aktuellen Sorgen der
Schafhalter einen raschen Bürokratieabbau
in Zusammenhang
mit der Kennzeichnungsregelung.
Statt der verpflichtenden
Einführung der elektronischen
Kennzeichnung sei es
aus Verbraucherschutz- wie
auch Tierschutzgründen unbedingt
notwendig, wieder zur
Bestandskennzeichnung zum
Zeitpunkt des Eigentumswechsels
zurückzukehren.
Ihre Forderungen wiederholten
die Schafhalter auch gegenüber
Bundeslandwirtschaftsministerin
Ilse Aigner , die sich
am Rande der Kundgebung mit
den Schäfern zum Meinungsaustausch
traf (siehe Titelbild).
Aigner unterstützte im EU-Agrarrat
den Antrag Großbritanniens,
die Kennzeichnung erst
zum Zeitpunkt des Besitzerwechsels
durchzuführen.
Da die EU-Kommission diesen
speziellen Punkt jedoch
nicht mitträgt, müssten die
Mitgliedstaaten einen einstimmigen
Beschluss fassen, was
unwahrscheinlich ist. Insbesondere
Spanien und Italien,
die beide bereits kräftig in die
elektronische Kennzeichnung
investiert haben, lehnen Aufweichungen
der Bestimmungen
ab.
DBV und VDL kritisierten die
Kennzeichnungspflicht darüber
hinaus als tierquälerisch.
Alljährlich rissen sich unweigerlich
tausende Schafe im
Aufzuchtbetrieb die dazu verwendeten
Ohrmarken bei der
Weidehaltung und ihrem Einsatz
in der Landschaftspflege
aus.
In der EU-Kommission lässt
man dieses Argument nicht
gelten. Die Einführung der
elektronischen Kennzeichnung
verbessere den Tierschutz gegenüber
herkömmlichen Markierungsmethoden.
Die Tiere
müssten nicht zwangsläufig
mit Ohrmarken ausgerüstet
werden. Je nach nationaler
Ausgestaltung stünden mehrere
Alternativen zur Verfügung:
- Der Sender könne als Keramikkugel (Bolus) verschluckt,
- als Glaskörper injiziert oder
- sogar in einem Plastikband am Bein angebracht werden. AgE
- Der Sender könne als Keramikkugel (Bolus) verschluckt,
- als Glaskörper injiziert oder
- sogar in einem Plastikband am Bein angebracht werden. AgE
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