Agrarförderung: Empfänger von Direktzahlungen aus 26 EU-Ländern im Internet
Alle EU-Staaten bis auf Deutschland haben zum 1. Mai
die Empfänger von Direktzahlungen aus der gemeinsamen
Agrarpolitik im Internet veröffentlicht.
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Allerdings gab es bis zum Ende
vergangener Woche noch deutliche
Unterschiede in der Qualität
der im Internet zugänglich
gemachten Daten. Der stellvertretende
Kabinettsleiter des für
Audit und Betrugsbekämpfung
zuständigen EU-Kommissars
Siim Kallas, Kristian Schmidt,
bestätigte, dass die Datensätze
nicht konsistent seien und einen
Vergleich zwischen Ländern
schwierig machten.
Auf einer Veranstaltung der
Betreiber der Internetseite
www.farmsubsidy.org kündigte
der Däne an, dass die EUKommission
die weitere Umsetzung
der Datenveröffentlichung
genau beobachten und
den Ländern falls nötig auf die
Finger klopfen werde. Schmidt
bekräftigte, dass die Öffentlichkeit
ein Recht auf diese Informationen
habe. Gleichzeitig
wies er Kritik daran zurück,
dass die Kommission den Großteil
der Daten nicht selbst veröffentlicht.
Man habe diese
Aufgabe bewusst den Mitgliedstaaten
übertragen, um die Regierungen
in die Pflicht zu nehmen.
Schließlich seien sie für
die Auszahlung der Mittel verantwortlich
und sollten dazu
auch die sich ergebenden Fragen
beantworten.
EU-Agrarkommissarin Mariann
Fischer Boel bezeichnete
den 1. Mai in einer Stellungnahme
als wichtigen Tag für
die Gewährleistung von mehr
Transparenz. Durch die Veröffentlichung
der Daten verspricht
sich Fischer Boel eine
bessere Verwaltung der Gelder,
„indem die öffentliche Kontrolle
der Verwendung gestärkt
wird“. Nur auf diese Weise sei
eine aufgeklärte Diskussion
über die Zukunft der gemeinsamen
Agrarpolitik möglich.
Die Betreiber von farmsubsidy.
org bescheinigen lediglich
Belgien, Dänemark, Estland,
Finnland, Großbritannien, Rumänien,
Slowenien und Tschechien
eine ordnungsgemäße
Präsentation der Daten. Den
übrigen Mitgliedstaaten werden
mehr oder minder starke
Versäumnisse angekreidet, die
wahrscheinlich beziehungsweise
offensichtlich nicht mit den
zugrunde liegenden Regelungen
in Einklang stünden.
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