Tierkennzeichnung: Warum reicht bei den Pferden ein Mikrochip?
Ab 1. Juli müssen alle neugeborenen
Fohlen eindeutig und
dauerhaft gekennzeichnet werden.
Diese Regelung beruht
nach Informationen der Landwirtschaftskammer
Niedersachsen
auf einer EU-Verordnung,
die bereits im Juni 2008
verabschiedet wurde.
- Veröffentlicht am
Ziel ist
es, den Schutz vor Tierseuchen
und die Rückverfolgbarkeit der
Tiere zu verbessern.
Die neue Kennzeichnungspflicht
betrifft alle Pferde, die
ab dem 1. Juli dieses Jahres
geboren werden oder bis zu
diesem Datum noch nicht gekennzeichnet
worden sind. Ihnen
wird ein Transponder, ein
sogenannter Chip, an der linken
Halsseite in der Mitte zwischen
Genick und Widerrist
implantiert. Darauf sind alle
relevanten Daten des Tieres gespeichert
und gleichzeitig in
einer zentralen Datenbank hinterlegt.
Die Identifizierung hat bis
zum 31. Dezember des Geburtsjahres
bzw. sechs Monate
nach der Geburt zu erfolgen.
Entscheidend ist, welche Frist
zuletzt abläuft. Der Pferdezüchter
ist für die Durchführung
verantwortlich und muss
die Kosten dafür übernehmen.
Das „Chippen“ selbst wird von
Tierärzten oder geschulten Vertretern
der Zuchtverbände
durchgeführt.
Die bisherige Kennzeichnung
durch Heißbrand mit Nummer,
Abzeichendiagramm und Registrierung
reicht ab dem 1.
Juli nicht mehr aus. Viele Pferdezuchtverbände
wollen aber
zusätzlich zum Chippen daran
festhalten. Sie sehen darin ein
Markenzeichen, das mit einem
hohen Wiedererkennungswert
verbunden ist.
LK Niedersachsen
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