Günstiger Erhaltungszustand an die EU gemeldet
Deutschland hat am 13. Oktober 2025 den sogenannten „günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfs in der kontinentalen Region an die EU-Kommission übermittelt.
von BMUKN erschienen am 13.10.2025Auf diese Feststellung hat sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Wolf mehrheitlich verständigt. Die Feststellung des günstigen Erhaltungszustands ermöglicht den Ländern nach Information des Bundesumweltministeriums (BMUKN) künftig eine leichtere Handhabe im Umgang mit Wölfen, die beispielsweise Weidetiere reißen. Bei allen Maßnahmen wird aber weiterhin maßgeblich sein, dass der günstige Erhaltungszustand des Wolfs erhalten bleibt.
Bereits im Juli 2025 hatte Deutschland den „günstigen Erhaltungszustand“ für die atlantische Region gemeldet und eine spätere Aktualisierung für die kontinentale Region angekündigt. Diese Aktualisierung erfolgte nun, da die methodische Zusammenführung der Daten für die Gesamtbewertung inzwischen abgeschlossen werden konnte.
Die Daten sind Teil des sogenannten FFH-Berichts Deutschlands an die Europäische Union gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Dort werden die Erhaltungszustände schützenswerter Lebensraumtypen und Arten bewertet. Die Bewertungen beziehen sich auf die drei in Deutschland vorkommenden biogeografischen Regionen:
- atlantische Region,
- kontinentale Region,
- alpine Region.
Der Bericht wird turnusgemäß alle sechs Jahre erstellt.
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, werden die nationalen Regelungen im Bundesjagd- und Bundesnaturschutzgesetz zum Wolf angepasst. Dies betrifft insbesondere die rechtlichen Grundlagen für die rechtssichere und zeitnahe Entnahme von Problemwölfen. Das Bundesumweltministerium arbeitet zusammen mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium an einer zügigen Umsetzung.
Wo genau die atlantische, kontinentale und alpine Region in Deutschland liegen, zeigt die Karte.
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