Günstiger Erhaltungszustand an die EU gemeldet
Deutschland hat am 13. Oktober 2025 den sogenannten „günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfs in der kontinentalen Region an die EU-Kommission übermittelt.
von BMUKN erschienen am 13.10.2025Im Anschluss an die Pressemitteilung des BMUKN haben wir für Sie weitere Mitteilungen zum Thema in gekürzter Form zusammengetragen.
Auf diese Feststellung hat sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Wolf mehrheitlich verständigt. Die Feststellung des günstigen Erhaltungszustands ermöglicht den Ländern nach Information des Bundesumweltministeriums (BMUKN) künftig eine leichtere Handhabe im Umgang mit Wölfen, die beispielsweise Weidetiere reißen. Bei allen Maßnahmen wird aber weiterhin maßgeblich sein, dass der günstige Erhaltungszustand des Wolfs erhalten bleibt.
Bereits im Juli 2025 hatte Deutschland den „günstigen Erhaltungszustand“ für die atlantische Region gemeldet und eine spätere Aktualisierung für die kontinentale Region angekündigt. Diese Aktualisierung erfolgte nun, da die methodische Zusammenführung der Daten für die Gesamtbewertung inzwischen abgeschlossen werden konnte.
Die Daten sind Teil des sogenannten FFH-Berichts Deutschlands an die Europäische Union gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Dort werden die Erhaltungszustände schützenswerter Lebensraumtypen und Arten bewertet. Die Bewertungen beziehen sich auf die drei in Deutschland vorkommenden biogeografischen Regionen:
- atlantische Region,
- kontinentale Region,
- alpine Region.
Der Bericht wird turnusgemäß alle sechs Jahre erstellt.
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, werden die nationalen Regelungen im Bundesjagd- und Bundesnaturschutzgesetz zum Wolf angepasst. Dies betrifft insbesondere die rechtlichen Grundlagen für die rechtssichere und zeitnahe Entnahme von Problemwölfen. Das Bundesumweltministerium arbeitet zusammen mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium an einer zügigen Umsetzung.
Wo genau die atlantische, kontinentale und alpine Region in Deutschland liegen, zeigt die Karte.
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Bundesminister Rainer begrüßt Meldung des günstigen Erhaltungszustands
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Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer: „Wir haben Wort gehalten und den günstigen Erhaltungszustand auch für die kontinentale Region zeitnah gemeldet. Ich danke meinem Kollegen Carsten Schneider, dass er die Meldung zügig abgeschlossen hat. Das zeigt, dass Bewegung möglich ist – nun müssen wir beim Jagdgesetz genauso entschlossen vorankommen. Unsere Weidetierhalter brauchen endlich Sicherheit. Almen und Deiche beispielsweise mit ihren Weiden sind ein Stück Heimat, sie prägen unsere Kulturlandschaft. Das will ich erhalten – und das geht nicht ohne Weidetiere. Darum brauchen wir jetzt schnell die Änderung des Jagdgesetzes, damit Wölfe rechtssicher entnommen werden können. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht – jetzt gilt es, gemeinsam zügig zu einer Einigung zu kommen.“
Die Bewertung des günstigen Erhaltungszustands erfolgte auf Grundlage des mehrheitlichen Votums der Arbeitsgruppe der Länder. Damit liegt eine fundierte, wissenschaftlich abgesicherte Grundlage für die Bewertung des Erhaltungszustands des Wolfs in Deutschland vor – sowohl für die atlantische als auch die kontinentale biogeografische Region.
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Pressemitteilung des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Backhaus begrüßt Meldung des günstigen Erhaltungszustandes
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Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus: „Die Feststellung des günstigen Erhaltungszustands ermöglicht den Ländern künftig eine leichtere Handhabe im Umgang mit Wölfen, die beispielsweise Weidetiere reißen. Bei allen Maßnahmen wird aber weiterhin maßgeblich sein, dass der günstige Erhaltungszustand des Wolfs erhalten bleibt.“
Backhaus ergänzt: „Es ist gut, dass nun Klarheit herrscht und sowohl für die atlantische als auch die kontinentale Region in Deutschland der günstige Erhaltungszustand gemeldet wurde. Dies ist ein wichtiger Schritt, damit wir endlich in die Lage kommen, ein aktives Wolfsmanagement zu etablieren. In Mecklenburg-Vorpommern leben mittlerweile 28 Rudel, fünf Paare und ein territorialer Einzelwolf. In 24 der 28 Rudel gab es Reproduktion, in denen insgesamt 93 Welpen bestätigt wurden. Wenn man die Rudel hinzurechnet, die sich, aus anderen Bundesländern kommend, zeitweise in MV aufhalten, zählen wir sogar 37 Rudel. Damit sind Konflikte weiterhin programmiert, auf die wir reagieren müssen. Doch der Bund hat zuvor noch seine Hausaufgaben zu machen und das Bundesjagdgesetz sowie das Bundesnaturschutzgesetz zu ändern. MV hatte darauf in mehreren Umweltministerkonferenzen immer wieder hingewiesen und es ist bedauerlich, dass wir da nicht schon erheblich weiter sind.“
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Pressemitteilung des Bayerischen Bauernverbandes (BBV)
Jetzt auch alpine Region bewerten!
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BBV-Umweltpräsident Stefan Köhler: „Die Bewertung des günstigen Erhaltungszustands erfolgte auf Grundlage des mehrheitlichen Votums der Länderarbeitsgruppe Wolf. Damit liegt eine wissenschaftlich fundierte und fachlich abgestimmte Grundlage für das weitere Wolfsmanagement vor. Sie zeigt: Der Wolf ist nicht mehr bedroht. Nun muss der nächste Schritt folgen – auch die alpine Region muss als günstig gemeldet werden, denn nur so erhalten unsere Weidetierhalter in Oberbayern und Schwaben endlich die Rechtssicherheit, die sie brauchen.“
Der Europäische Gerichtshof hat jüngst klargestellt, dass Mitgliedstaaten bei der Bewertung des Erhaltungszustands ausdrücklich auch grenzüberschreitende Populationen berücksichtigen dürfen. Für die Alpenregion bedeutet dies: Deutschland muss die enge Vernetzung der Wolfsvorkommen mit Österreich, Italien und der Schweiz einbeziehen. Gerade dort, wo die Zahl der Rudel in Bayern allein klein ist, eröffnet die europäische Rechtslage die Möglichkeit, die Population im Verbund als gesichert zu bewerten.
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Der BBV fordert:
- die konsequente Meldung auch der alpinen Region als günstig,
- die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz und in das Bayerische Jagdgesetz,
- klare jagdrechtliche Regelungen, um schadensstiftende Rudel ohne bürokratische Hürden entnehmen zu können.
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Pressemitteilung des Deutschen Jagdverbandes (DJV)
Lob und Kritik
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Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt [die Meldung des günstigen Erhaltungszustandes an die EU-Kommission], sieht aber noch deutlichen Klärungsbedarf. „Der heutige Schritt markiert einen Wendepunkt: Die Art und Weise, wie wir mit dem Wolf künftig umgehen wollen, fällt jetzt einzig und allein in die nationale Zuständigkeit“, sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Jetzt sei die Voraussetzung da, den Koalitionsvertrag der Bundesregierung nahezu flächendeckend umzusetzen, also über das Jagdrecht ein regional differenziertes Bestandsmanagement einzuführen, so Dammann-Tamke weiter.
Laut DJV muss jetzt aktives Bestandsmanagement kommen, das über ein reines Reaktionsmanagement nach Nutztierrissen hinausgeht. Besonders wichtig ist dies beispielsweise in Regionen mit Zielkonflikten, in denen die Akzeptanz für den Wolf weiter schwindet. Der DJV kritisiert in diesem Zusammenhang die Haltung des Bundesumweltministeriums, das immer noch vor einer Positionierung im Sinne von Bestandsregulierung zurückschreckt – anders als viele europäische Staaten.
Die Herabstufung des Schutzstatus für den Wolf auf den Anhang V bedeutet für Deutschland auch: Die EU verpflichtet ihre Mitglieder, dafür Sorge zu tragen, dass die Art im günstigsten Erhaltungszustand bleibt. Vor diesem Hintergrund war laut DJV die heutige Meldung an die EU-Kommission so wichtig.
Pressemitteilung des WWF Deutschland
Deutschland berichtet politisch motiviert
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Dr. Sybille Klenzendorf, Programmleiterin Wildtiere in Europa beim WWF Deutschland: „Erneut bricht Deutschland mit dem Prinzip, dass Arten- und Naturschutz auf Daten basiert und nach wissenschaftlichen Kriterien erfolgen muss. Unabhängig davon, was Deutschland nach Brüssel übermittelt hat, bleibt die Hauptaufgabe, die Erhaltung der weiterhin geschützten Art Wolf sicherzustellen und gleichzeitig die Risszahlen kontinuierlich zu reduzieren. Trotz eines gestiegenen Wolfsbestandes hat die Anzahl der Übergriffe und der geschädigten Tiere 2024 im Vergleich zum Vorjahr abgenommen. Diese gute Entwicklung gilt es deutlich auszubauen. Dafür braucht es einen flächendeckenden Herdenschutz und schnelle, effektive Entnahmen von verhaltensauffälligen Wölfen. Hierauf muss der Fokus liegen.“
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