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UMK:

Es bewegt sich etwas beim Wolf

Die Vereinigung der Deutschen Landesschafzuchtverbände (VDL) nimmt die Ergebnisse der Umweltministerkonferenz (UMK) vom 17. November 2017 als positive Fortschritte zur Kenntnis. Während in den vergangenen Jahren das Thema immer nur mit der Aufforderung an die Bundesregierung, sie möge im nächsten Jahr zu einzelnen As-pekten Berichte vorlegen, behandelt wurde, scheint es in diesem Jahr konkreter geworden zu sein.
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(22.11.2017) VDL-Vorsitzender Jürgen Lückhoff: „Nun scheinen auch die Bundes-länder die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen gegen Wolfsübergriffe begriffen zu haben, die bisher noch von Schäden durch den Wolf verschont geblieben sind.“ Zwar seien auch dieses Mal wieder Folgeaufträge verteilt worden, aber mit deutlich kürze-ren Fristen und konkreten Zielen. So soll das Bundesumweltministerium kurzfristig Möglichkeiten zur Vergrämung von Wölfen zusammen mit den Ländern praxistaug-lich weiterentwickeln und ein Papier zum Umgang mit auffälligen Wölfen formulieren.

Dazu passe auch gut die Information, dass das Europäische Parlament in dieser Woche in einer Entschließung die Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert hat, unter Berücksichtigung der im Rahmen der Habitat-Richtlinie vorgesehenen Flexibilität konkrete Maßnahmen zur Bewältigung der mit dem verstärkten Auftreten des Wolfes verbundenen Probleme zu ergreifen.

Beteiligung an den Kosten

Außerdem fordern die Umweltminister der Länder den Bund auf, sich an den Kosten für Maßnahmen zu Schadensprävention zu beteiligen und bei der EU-Kommission die Möglichkeit einer Förderung von Präventionsmaßnahmen und Schadensausgleich mit einem Fördersatz von 100 % zu erwirken.

„Dies ist eine für unsere Schafhalter ganz wichtige Forderung. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen überfordern in vielen Fällen die finanziellen Möglichkeiten der Tierhalter. Wir erarbeiten zurzeit gemeinsam mit dem Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) eine Studie, die sowohl die finanziellen Zusatzkosten als auch die notwendige Mehrarbeit der Schafhalter und hoffen, diese noch im Herbst vorstellen zu können“, so der VDL-Vorsitzende.

Im Vorfeld der Koalitionsgespräche in Berlin hat die VDL u. a. die Partei- und Fraktionsvorsitzenden der Jamaika-Parteien angeschrieben und um Aufnahme des Problems „Wolf“ in die Koalitionsvereinbarung gebeten. In dem Schreiben heißt es u. a.:

„Die Ausbreitung des Wolfes in Deutschland sorgt für erhebliche Konflikte und Ge-fährdungen nicht nur für die Weidetierhaltung, sondern auch für die ländliche Bevölkerung insgesamt. Insbesondere die Schafhaltung ist davon seit Jahren in so starkem Maße betroffen, dass etliche Betriebe an Aufgabe denken. Belange und Interessen der Schafhalter werden bislang unzureichend berücksichtigt. Die flächendeckende Ausbreitung und das rasante Wachstum der Wolfspopulation stellt die Weidehal-tung von Schafen und Ziegen, aber auch von Rindern, Pferden und Gehegewild im Grundsatz in Frage. Die Ausbreitung des Wolfes darf nicht uneingeschränkt und um jeden Preis geduldet werden.“

Die VDL fordert daher, den Umgang mit dem Thema Wolf mit in die Koalitionsvereinbarung für die neue Legislaturperiode aufzunehmen. Nur so sehen wir gewähr-leistet, dass die erforderlichen Maßnahmen zeitnah aufgegriffen werden. Ein Beispiel dafür bietet z. B. die Koalitionsvereinbarung aus Nordrhein-Westfalen vom 26.06.2017.

Unterstützung durch Arbeitsgruppe

Aus Sicht der VDL sollte die neue Bundesregierung unter Federführung des für die Weidetierhaltung zuständigen Ministeriums für Landwirtschaft dazu kurzfristig eine Arbeitsgruppe aus den betroffenen Bundesressorts unter Einbeziehung der Länder und der jeweiligen Fachverbände einsetzen. Insbesondere folgende Themen sollten dabei berücksichtigt werden:

  • Festlegung von Bestandszahlen für den Erhaltungszustand der Wolfspopulation in Deutschland. Für den Fall der Überschreitung des festgelegten Erhaltungszustandes sind wirksame Instrumente zur Regulierung vorzusehen, wobei regionale Strukturen berücksichtigt werden sollten. Dabei sind die Vorgaben internationaler, europäischer, bundes- und landesrechtlicher Rechtsvorschriften zu prüfen und der heutigen und künftigen Situation anzupassen.
  • Problemwölfe sind unverzüglich auf einer einheitlichen Rechtsgrundlage zu entnehmen.
  • Erstattung der Aufwendungen: Die Rückkehr des Wolfes erfolgt vor allem zu Lasten der Schafhalter. Der Schutz unserer Tiere erfordert einen enormen finanziellen und persönlichen Aufwand. Dieser ist mit Rechtsanspruch voll-ständig zu erstatten. Die VDL erarbeitet dazu mit dem Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft eine aussagekräftige Kostenübersicht. Diese sollte als Grundlage für die Erstattung des Mehraufwandes der Schafhalter genutzt werden. Im Falle der Entschädigung von Rissschäden durch den Wolf ist eine Beweislastumkehr gefordert.
  • Präventions- und Entschädigungszahlungen gehören nicht unter die de-minimis-Regelung.
  • Versicherung von Folgeschäden: Die politisch gewollte Rückkehr des Wolfes führt zu unkalkulierbaren rechtlichen Risiken für Betriebe mit Weidetierhaltung. Bisherige Versicherungsregelungen geben keine dauerhafte Sicherheit. Eine entsprechende Änderung des BGB könnte Abhilfe schaffen und für mehr Rechtssicherheit sorgen.
  • Die Tierschutz Hunde-Verordnung ist im Interesse des Herdenschutzes dringend zu überarbeiten.
  • Die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf muss in ein Kompetenzzentrum für den Wolf umgewandelt werden. Die Länder und die betroffenen Verbände sind einzubeziehen. Die Forschungsergebnisse dieses Zentrums müssen zeitnah und lösungsorientiert übermittelt werden.

Die wirtschaftliche Situation der deutschen Schafhaltung ist mehr als angespannt. Sie verliert ihre Perspektive vollständig, wenn das Management rund um den Wolf nicht umgehend verbessert wird.“

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