Blauzungenimpfung im Rheinland weitgehend kostenfrei
In Nordrhein-Westfalen soll
mit der Impfung gegen die
Blauzungenkrankheit nach Angaben
des Düsseldorfer Landwirtschaftsministeriums
umgehend
begonnen werden.
- Veröffentlicht am
Das Ministerium beabsichtige,
auch 2009 die Kosten für
den Impfstoff und die Impfgebühren
von einer Beihilfe der
Tierseuchenkasse abzudecken,
an der sich das Land mit 50 %
beteilige. Für den Landesteil
Nordrhein sei dazu zwischen
Landwirtschaftsministerium,
Tierseuchenkasse NRW und
Tierärztekammer Nordrhein
eine aktualisierte Gebührenvereinbarung
geschlossen worden.
Danach könne der Tierarzt
im Rheinland nach Durchführung
der Impfung die Beihilfe
direkt mit der Tierseuchenkasse
abrechnen – Tierhaltern
entstünden im Grundsatz
keine weiteren Kosten.
Abweichend von der bisherigen
Gebührenvereinbarung
kann der Tierarzt künftig in
Kleinstbeständen – bei Rindern
bis zu 20 Tiere sowie bei Schafen
und Ziegen bis 30 Tiere –
neben der Abrechnung mit der
Tierseuchenkasse Wegegeld
und Bestandsgebühr bzw. Untersuchungsgebühr
direkt mit
dem Tierhalter zusätzlich abrechnen.
Diese Regelung solle
insbesondere den Beschwerden
Schafe-haltender Haupterwerbsbetriebe
über zu stark
gestiegene Beiträge zur Tierseuchenkasse
Rechnung tragen.
Da eine Gebührenvereinbarung
für den Landesteil
Westfalen-Lippe nicht zustande
gekommen sei, gelte dort
eine abweichende Verfahrensweise.
Diese setze eine Vereinbarung
zwischen Tierarzt und
Tierhalter voraus, um den Tierhaltern
eine ebenfalls kostenfreie
Impfung zu ermöglichen.
(Anmerk. d. Red.: Bei Vergleichen
mit anderen Bundesländern
berücksichtigen Sie auch
die Beiträge zur Tierseuchenkasse,
die in NRW sehr hoch sind:
- 2008 je Schaf (mit Lämmern) 6 Euro,
- 2009 Beiträge in Beständen mit 1 bis 2 Tieren, je Bestand 10 Euro, bei 3 und mehr Tieren, je Tier 4 Euro).
AgE
- 2008 je Schaf (mit Lämmern) 6 Euro,
- 2009 Beiträge in Beständen mit 1 bis 2 Tieren, je Bestand 10 Euro, bei 3 und mehr Tieren, je Tier 4 Euro).
AgE
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