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Blauzungenimpfung im Rheinland weitgehend kostenfrei

In Nordrhein-Westfalen soll mit der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit nach Angaben des Düsseldorfer Landwirtschaftsministeriums umgehend begonnen werden.
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Das Ministerium beabsichtige, auch 2009 die Kosten für den Impfstoff und die Impfgebühren von einer Beihilfe der Tierseuchenkasse abzudecken, an der sich das Land mit 50 % beteilige. Für den Landesteil Nordrhein sei dazu zwischen Landwirtschaftsministerium, Tierseuchenkasse NRW und Tierärztekammer Nordrhein eine aktualisierte Gebührenvereinbarung geschlossen worden. Danach könne der Tierarzt im Rheinland nach Durchführung der Impfung die Beihilfe direkt mit der Tierseuchenkasse abrechnen – Tierhaltern entstünden im Grundsatz keine weiteren Kosten. Abweichend von der bisherigen Gebührenvereinbarung kann der Tierarzt künftig in Kleinstbeständen – bei Rindern bis zu 20 Tiere sowie bei Schafen und Ziegen bis 30 Tiere – neben der Abrechnung mit der Tierseuchenkasse Wegegeld und Bestandsgebühr bzw. Untersuchungsgebühr direkt mit dem Tierhalter zusätzlich abrechnen. Diese Regelung solle insbesondere den Beschwerden Schafe-haltender Haupterwerbsbetriebe über zu stark gestiegene Beiträge zur Tierseuchenkasse Rechnung tragen. Da eine Gebührenvereinbarung für den Landesteil Westfalen-Lippe nicht zustande gekommen sei, gelte dort eine abweichende Verfahrensweise. Diese setze eine Vereinbarung zwischen Tierarzt und Tierhalter voraus, um den Tierhaltern eine ebenfalls kostenfreie Impfung zu ermöglichen. (Anmerk. d. Red.: Bei Vergleichen mit anderen Bundesländern berücksichtigen Sie auch die Beiträge zur Tierseuchenkasse, die in NRW sehr hoch sind:
- 2008 je Schaf (mit Lämmern) 6 Euro,
- 2009 Beiträge in Beständen mit 1 bis 2 Tieren, je Bestand 10 Euro, bei 3 und mehr Tieren, je Tier 4 Euro).
AgE
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