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Arbeitssicherheit & Gesundheit

Beiträge zur Berufsgenossenschaft steigen

Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) versendet ab Ende Juli die Beitragsbescheide. Wie in jedem Jahr werden grundsätzlich alle Ausgaben des Vorjahres auf die Mitglieder umgelegt. Die von den 1,4 Millionen Mitgliedern aufzubringenden Beiträge steigen insgesamt um 16,4 Prozent auf 1.133 Mio. Euro (Umlagesoll). 

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Zugrunde liegen fast unveränderte Präventionsausgaben und gesunkene Verwaltungskosten. Die Risikobeiträge steigen durchschnittlich um 20 Prozent. Ursächlich dafür sind höhere Leistungsausgaben in 2023 und eine Betriebsmittelzuführung zur Finanzierung weiterhin steigender Aufwendungen in 2025. 

Berufskrankheit Parkinson

Wesentlich ist aber die Anerkennung von Morbus Parkinson - unter bestimmten Voraussetzungen - als Berufskrankheit. Grundlage ist eine für alle Berufsgenossenschaften verbindliche Verkündung einer entsprechenden Empfehlung des weisungsunabhängigen Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten im Gemeinsamen Ministerialblatt.

Obwohl bisher nicht verlässlich beurteilt werden kann, in welchem Umfang „Parkinson“ zu zusätzlichen Leistungsausgaben führen wird, musste der Vorstand im Rahmen der Beitragshebung eine weitere Betriebsmittelzuführung in Höhe von 100 Mio. Euro beschließen. Mit diesen Mitteln wird es möglich sein, in 2025 neu anzuerkennende Berufskrankheiten zu entschädigen.

Durch Einsparungen bei den Verwaltungskosten können der Mindestgrundbeitrag auf 84,96 Euro und der Höchstgrundbeitrag auf 339,82 Euro und damit um jeweils 5,4 Prozent gesenkt werden. Trotz steigender Risikobeiträge werden dadurch Mitglieder mit einem vergleichsweise geringen Gesamtbeitrag von bis zu 110 Euro insgesamt nicht stärker belastet.

Wie sich der Beitrag zur Berufsgenossenschaft berechnet, erfahren Sie auf der Homepage der SVLFG.

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