Herbizid-Einsatz unter Wolfschutzzäunen
Das Herbizid Roundup Power Flex darf in Nordrhein-Westfalen (NRW) zukünftig gegen den Bewuchs unter elektrischen Wolfschutzzäunen eingesetzt werden. Das hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW in Abstimmung mit dem Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer NRW genehmigt.
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Auch in NRW verbreitet sich der Wolf zusehends - darunter sind einige Wölfe und Rudel bereits standorttreu. Dies stellt die Weidetierhalter vor große Herausforderungen. Eine der wichtigsten Schutzmaßnahmen für die Schafe und anderen Nutztiere sind gut funktionierende E-Zäune, die eine durchgehend hohe Hütespannung garantieren. Die fest installierten Zäune aus Drahtlitzen bzw. die mobilen Zäune haben mehrere stromführende Litzen, die ab 20 cm Bodenabstand übereinander angebracht sind. Hierbei ist die unterste Litze in Bodennähe die wichtigste, da ein Wolf meist zuerst versuchen wird, die Absperrung zu untergraben.
Mechanischer Schutz kaum leistbar
Um die Funktionstüchtigkeit der elektrischen Zäune zu erhalten, ist es daher notwendig, sie dauerhaft von Bewuchs frei zu halten. Mit mechanischen Methoden, wie beispielsweise per Freischneider, ist das zwar möglich, jedoch oft arbeitswirtschaftlich kaum leistbar. Ein Abflämmen mit Gas als Alternative ist auch und gerade in Waldnähe gefährlich und verbietet sich somit aufgrund der Waldbrandgefahr. Auch kann die untere Litze durch das Flammgerät sehr schnell beschädigt werden.
Genehmigung nur mit Sachkundenachweis
Beim Pflanzenschutzdienst NRW können ab sofort Betriebe der Landwirtschaft, des Gartenbaus oder der Forstwirtschaft aus Nordrhein-Westfalen Anträge auf Einzelbetriebliche Genehmigung nach § 22 Abs. 2 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) zur Anwendung des Herbizides Roundup Power Flex gegen Bewuchs unter elektrischen Wolfschutzzäunen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen beantragen.
Die Genehmigung gilt ausschließlich für den Antragsteller bzw. den Betrieb, ist nicht übertragbar und zeitlich befristet (unter Beachtung der Aufbrauchfrist max. 3 Jahre).
Gibt es im Betrieb keinen Mitarbeiter mit einem Pflanzenschutz Sachkundenachweis zur beruflichen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, wie es z. B. bei Schafzüchtern der Fall sein kann, kann der Betrieb eine sachkundige Person oder ein entsprechendes Unternehmen mit der Anwendung beauftragen.
Die Anwendung ohne eine erteilte Genehmigung ist nicht erlaubt und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar!
Weitere Hinweise, regionale Anwendungsverbote und die praktische Anwendung des Herbizids können Sie auf der Homepage der Landwirtschaftskammer NRW nachlesen.
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