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Blauzungenkrankheit | Stand 22. Juli 2024

Bundesländer gewähren verschiedene Beihilfen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat am 6. Juni 2024 per Eilverordnung die sofortige Anwendung von drei vom Paul-Ehrlich-Institut benannten Impfstoffen gegen Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 gestattet. Mit unterschiedlichen Beihilfen bei den Impfstoffkosten haben die Bundesländer reagiert, denn eine freiwillige vorbeugende Schutzimpfung wird dringend empfohlen.

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Leitenberger Photography/shutterstock.com
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Hier ein Überblick, wie hoch die Beihilfen der verschiedenen Bundesländer und deren Tierseuchenkassen sind und wie die Impfkosten abgerechnet werden:

Saarland:

Im Rahmen der freiwilligen Impfung gegen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 gewähren die Tierseuchenkasse und das Land Saarland einen Zuschuss. Dieser beträgt insgesamt 2,50 Euro je Impfvorgang bei Schafen und bei Ziegen. Hier geht es zum Antrag:

Rheinland-Pfalz:

Die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz gewährt folgende Beihilfen zu den Kosten der BT-Impfung:

2,00 Euro pro Impfung pro Schaf oder Ziege - davon übernimmt das Land Rheinland-Pfalz 1,20 Euro und die Tierseuchenkasse 0,80 Euro.

Die Impfstoffbeschaffung und die Antragstellung der Impfbeihilfe erfolgen über die Tierärzte, die die Impfung durchführen. Zur Gewährung der Beihilfe muss die Eintragung der Impfung in das Herkunftssicherungs- und Informationssystem Tier(HI-Tier) erfolgen.

Sachsen:

Eine Beihilfe zur freiwilligen Impfung gegen BTV-3 wird derzeit von der Sächsischen Tierseuchenkasse geprüft. 

Brandenburg:

In Brandenburg werden durch die Tierseuchenkasse bei der freiwilligen Impfung gegen BTV ein Zuschuss für den Impfstoff inkl. Impfdurchführung sowie eine Bestandsgebühr getragen. Voraussetzung für die Auszahlung dieser Beihilfe ist die Eintragung der geimpften Tiere in die HIT-Datenbank, die vollständige Entrichtung der Beiträge zur Tierseuchenkasse und ein vollständig ausgefüllter Beihilfeantrag.

Weitere Hinweise zur Beihilfe sowie die Antragsformulare finden Sie auf der Homepage der TSK Brandenburg.

Thüringen:

Die Thüringer Tierseuchenkasse unterstützt die Impfung gegen die BTV-3 mit einer Beihilfe je Impfung von 1 Euro bei Rindern und 0,60 Euro bei Schafen und Ziegen.

Die TSK Thüringen appelliert an die Weidetierhalter, die Tiere so schnell wie möglich zu impfen und gibt zu Bedenken, dass eine belastbare Immunität erst 20-30 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung zu erwarten ist (beim Rind in der Regel zwei Impfungen im Abstand von 3 Wochen; bei Schafen ist nur eine Injektion notwendig).

Sachsen-Anhalt

Mit Genehmigung der BTV-3-Beihilfesatzung der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt ist eine finanzielle Unterstützung für Schaf- und Rinderhalter im Rahmen der Impfung möglich. Sie gilt im ersten Schritt für das Jahr 2024.

Beihilfeanträge müssen innerhalb von 30 Tagen nach Durchführung der Impfung gestellt werden.

Die Impfungen sollen bis zum 31.08.2024 abgeschlossen sein.

Erstattet werden gemäß § 3 der BTV-3-Beihilfe-Satzung die nachweislich entstandenen Kosten, höchstens jedoch:

bei Schafen 8,35 Euro je geimpftes Schaf und Jahr

Nordrhein-Westfalen

Gemäß Beihilfebeschluss der Tierseuchenkasse NRW zahlt diese für Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3, die ab dem 14.06.2024 erfolgen, auf Antrag des Tierhalters eine Impfstoffkostenbeihilfe von 2 Euro je Impfdosis/Rind und 1 Euro je Impfdosis/Schaf.

Einzelheiten bzgl. der Voraussetzungen, unter denen eine Beihilfe gewährt werden kann sowie entsprechende Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite der Tierseuchenkasse NRW:

Beihilfe zu den Impfkosten zur Bekämpfung der BTV-3 bei Schafen

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kosten für die Impfdurchführung, den HIT-Eintrag oder evtl. auftretende Impfschäden weder entschädigungs- noch beihilfefähig sind.

Niedersachsen

Im Rahmen einer Härtebeihilfe übernimmt die Niedersächsische Tierseuchenkasse die Kosten für eine Impfstoffdosis pro Schaf bzw. Ziege, maximal jedoch 3 Euro. Voraussetzung ist, dass die Impfung in der HI-Tier-Datenbank eingetragen wird und der Antrag auf Beihilfe, sobald technisch möglich, digital über die Homepage der Tierseuchenkasse gestellt wird.

Bis dahin ist der Antrag per Papier über das zuständige Veterinäramt bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse einzureichen.

Besonderheit: Ab dem 1. Juli 2024 entfällt die Härtebeihilfe für Tierverluste, da schwere klinische Verläufe mit der Impfung zu einem Großteil verhindert werden können.

Schleswig-Holstein

Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hat ein Entlastungspaket zur Unterstützung der tierhaltenden Betriebe auf den Weg gebracht und fördert die Impfung finanziell. 

Wichtig sei, alle Zuchttiere und möglichst den gesamten Bestand impfen zu lassen, heißt es seitens der Kieler Landesregierung. Der Zuschuss beträgt 1 Euro pro Schaf beziehungsweise Ziege und 2 Euro pro Rind. Die Bestandsimpfungen sind vom Impftierarzt verbindlich in der HI-Tier-Datenbank zu dokumentieren.

Gesonderte Anträge oder Belege werden nicht benötigt. Die Tierhalter erhalten den Zuschuss durch Verrechnung mit den Beiträgen zum Tierseuchenfonds, die zum nächsten Meldestichtag - voraussichtlich noch im Herbst dieses Jahres - erhoben werden. Der festgesetzte BTV3-Impfzuschuss wird auf der Beitragsrechnung des Tierseuchenfonds ausgewiesen.

Weitere Infos erhalten Sie auf den Seiten der Landesregierung SH

Baden-Württemberg

Das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unterstützen finanziell die BT-Schutzimpfungen mit Zuschüssen zu den Impfstoffkosten. Alle viehhaltenden Landwirtschaftsbetriebe im Land werden aufgerufen, das Impfangebot zu nutzen um damit den Freiheitsstatus langfristig sicherzustellen, so das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. 

Bei Impfungen gegen den Serotyp 3 beträgt die Unterstützung landesweit beim Rind 2 Euro, beim Schaf 1,90 Euro sowie bei Ziegen 0,90 Euro.

Hessen

Der Verwaltungsrat der Hessischen Tierseuchenkasse (HTSK) hat eine Beihilfe zur Impfung gegen die Blauzungenkrankheit (BTV-3) beschlossen. Sie betrifft BTV-3 Impfungen (auch als Kombinationsimpfung) für Rinder-, Schaf- oder Ziegenhalter in Hessen.

Die Höhe der Beihilfe beträgt für Schafe und Ziegen 2 Euro je Impfung je Schaf/Ziege. Diese Kosten werden jeweils zur Hälfte von der HTSK und dem Land Hessen getragen.

Die Impfstoffbeschaffung und Abrechnung der Impfbeihilfe erfolgen dabei über die jeweiligen Impftierärzte. Diese beantragen die Beihilfe online über das web – Portal der HTSK. Vom Impftierarzt und vom Tierhalter wird dabei eine ausgefüllte Einverständniserklärung zur Beantragung der Beihilfe im web – Portal hochgeladen. Dies gewährleistet, dass die dem Impftierarzt gewährte Beihilfe auch dem Tierhalter zugute kommt.

Die Gewährung der Beihilfe erfolgt erst nach der letzten Impfung (nach Impfschema) und der Eintragung der Impfung in das HI-Tier.

Gefördert wird eine vollständige Grundimmunisierung pro Tier sowie die Auffrischungsimpfung innerhalb der vom Impfstoffhersteller vorgesehenen Intervalle.

Die Maßnahme ist zunächst befristet bis zum 31.12.2026. Eine Verlängerung durch Beschluss des Verwaltungsrates der HTSK ist bei Bedarf möglich.

Bayern:

Die Bayerische Tierseuchenkasse bezuschusst als Maßnahme zur Verhütung, Bekämpfung und Tilgung der Blauzungenkrankheit die Impfung (Impfstoff und Impfdurchführung) von Rindern und Schafen gegen BTV-3 mit 1 Euro pro nachgewiesener Impfung. Für Schafe gibt es den Zuschuss derzeit nur für Impfungen, die spätestens bis zum 31. Dezember 2024 durchgeführt werden.

Der Zuschuss wird auf Antrag des Tierhalters an den praktizierenden Tierarzt ausbezahlt, der die Impfung nachgewiesenermaßen durchgeführt hat.

Hier der Zuschussantrag für Schafe:

 

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