Verwaltungsgericht Oldenburg untersagt Abschuss
Die vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) am 26. März 2024 erteilte Schnellabschusserlaubnis ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes Oldenburg mit Blick auf das Bundesnaturschutzgesetz unzulässig, teilte das Gericht am 5. April 2024 mit. Gegen diese Ausnahmegenehmigung hatte die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW) Widerspruch eingelegt.
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Das Gericht hat damit die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederhergestellt, weil sich die angefochtene Ausnahmegenehmigung bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage voraussichtlich als rechtswidrig erweist.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg ist möglich.
Dies sei eine klare Absage gegen das von Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer angekündigte Testverfahren für Schnellabschüsse, so die GzSdW. Umweltminister Meyer (Grüne) zeigte sich über den Beschluss des Verwaltungsgerichts dagegen verwundert. Sein Ministerium sei von der Rechtmäßigkeit des Vorhabens überzeugt, man erwäge, Beschwerde beim OVG in Lüneburg einzureichen.
Vollziehbare Ausnahmegenehmigung
Zuvor hatte das Land Niedersachsen die Genehmigung zum Abschuss eines Wolfs in der Region Hannover ausgesetzt, nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg auf Basis mehrerer Eilanträge dazu geraten hatte. Die Ausnahmegenehmigung des NLWKN galt seit dem 26. März 2024. Daraufhin hatte zunächst die "Gesellschaft zum Schutz der Wölfe" einen Eilantrag gestellt, um die Genehmigung auszusetzen. Das Verwaltungsgericht Oldenburg wies den Antrag im Schnellverfahren zurück, anschließend blieben die Wolfsschützer auch vor dem OVG Lüneburg erfolglos.
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