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STICHTAGSMELDUNG

Keine Kulanz in Thüringen: Probleme bei der Zahlung der gekoppelten Prämie für Schafe und Ziegen für 2023

In Thüringen melden die Schaf- und Ziegenhalter ihre Bestände mit Stichtag 3. Januar bei der Thüringer Tierseuchenkasse. Diese Meldung wird automatisch an die HIT-Datenbank gemeldet und erfüllt damit die Stichtagsmeldung zum 1. Januar.

Veröffentlicht am
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Seite 1 von 1Eugen Ulmer KG
Im Jahr 2023 tätigten einige Schaf- und Ziegenhalter ihre Stichtagsmeldung nach dem 17. Januar 2023, dies war bisher für alle Tierhalter anlastungsfrei. Erst mit der Einführung der gekoppelten Zahlung ab 2023 wurde dieser Sachverhalt durch die zuständigen Behörden als förderschädlich interpretiert. Wir hatten die Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft, Susanne Karawanskij, in einem Schreiben vom 11. Oktober 2023 gebeten, sich ausnahmsweise für eine Regelung zur Stichtagsmeldung zum 15. Mai 2023 einzusetzen. Mit Schreiben vom 19. Oktober 2023 teilte uns das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) mit: „ … nach aktueller Rechtsauffassung ist die Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung von Mutterschafen...
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