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Tierprämie für Schafe und Ziegen

Stichtagsmeldung bis spätestens 15. Januar 2024!

Ab 2024 gibt es ein neues Vorgehen zur Stichtagsmeldung, informiert die Schafzüchtervereinigung NRW. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW hat mitgeteilt, dass ab 2024 ein anderes Vorgehen zur Stichtagsmeldung gilt.
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Frauke Muth
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Die Tierseuchenkasse meldet ab dann nicht mehr wie bisher in HIT. Ab 2024 muss jeder Tierhalter eigenständig bis 15. Januar seine Stichtagsmeldung in HIT machen. Wer dies nicht tut, erhält keine gekoppelte Tierprämie!

Verspätete HIT-Meldungen führen zu einem Förderausschluss. Aktuell gibt es hierzu keine Kulanzregelung.

Die Stichtagsmeldung ist verpflichtend für jeden Schafhalter, ungeachtet der Tierzahl oder ob Hobby oder Berufsschäfer.

In diesem Jahr galt noch der 31. Januar 2023. Nach aktuellem Stand werden keine gekoppelten Prämien ausgezahlt, wenn die Stichtagsmeldung nicht bis spätestens bis zu diesem Datum erfolgt ist. Auch hierzu gibt es nach aktuellen Stand keine Kulanzregelung.

Informieren Sie sich bei Ihrem Landesschafzuchtverband bzw. der zuständigen Behörde (HIT-Regionalstelle) über die in Ihrem Bundesland geltenden Fristen und Termine!
 

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