Blauzunge Serotyp 3 in den Niederlanden - Handelssperre!
Für das gesamte Hoheitsgebiet der Niederlande ist eine Verbringungssperre für Blauzungenkrankheit empfängliche Tiere, also z.B. Rinder, Schafe, Ziegen, Kameliden und Hirscharten ausgesprochen. Es dürfen derzeit keine Tiere aus den Niederlanden nach Deutschland oder in andere Länder verbracht werden.
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In der Niederlanden wurde vor wenigen Tagen die Blauzungenkrankheit (BTV) vom Serotyp 3 festgestellt. Der Eintrag erfolgte vermutlich im August. Die Tierseuche breitet sich dort schnell aus. Bisher gelten bereits über 40 Betriebe vor allem mit Schafen, aber auch mit Rindern als infiziert.
Es ist davon auszugehen, dass auch deutsche Gebiete in Kürze betroffen sein werden. Die Tiere zeigen zum Teil typische BTV-Symptome. Wie hoch der Prozentsatz der klinisch erkrankten Tiere ist, ist derzeit noch unklar. Gegen diesen Serotyp ist in Deutschland kein Impfstoff zugelassen.
Es wird um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten. Es wird empfohlen, Repellentien (Substanzen zur Abwehr) gegen die Gnitzen einzusetzen. Wenn möglich, sollten die Tiere weg vom Wasser gebracht werden.
Ein Verbringen von BTV-empfänglichen Tieren aus den Niederladen ist aktuell verboten.
Das niedersächsische landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherkeit (LAVES) informiert dazu:
Was ist die Blauzungenkrankheit?
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Viruserkrankung, für die Wiederkäuer anfällig sind. Für Menschen ist die Blauzungenkrankheit völlig ungefährlich.
Die Blauzungenkrankheit ist nach EU-Recht eine optional zu bekämpfende Tierseuche der Kategorien C+D+E. Sie gehört jedoch zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen und muss innerhalb der Union gemeldet werden.
Wie wird die Blauzungenkrankheit übertragen?
Die Blauzungenkrankheit ist eine nicht-kontagiöse, durch Insekten übertragene Krankheit. Überträger sind kleine Mücken (1 - 3 mm lang) der Gattung Culicoides (= Gnitzen).
Woran erkennt man die Krankheit?
Bei dem in Deutschland vorkommendem Serotyp 8 werden in der Regel nur milde Symptome beobachtet.
Die klinischen Symptome bei Rindern sind Entzündungen der Zitzenhaut und der Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien mit Bläschenbildung und Ablösungen der Schleimhäute insbesondere an Zunge, Maul und Kronsaum. Die klinischen Erscheinungen ähneln den Symptomen der Maul- und Klauenseuche. Das Virus bleibt in den Tieren in der Regel 100 Tage aktiv. Die Krankheit kann ausheilen. Anschließend bilden die Tiere eine belastbare Immunität aus.
Die klinischen Anzeichen beim Schaf sind gravierender als beim Rind. Erste klinische Symptome einer akuten Erkrankung sind ca. 7-8 Tage nach der Infektion zu beobachten. Dazu gehören eine erhöhte Körpertemperatur, Apathie und Absonderung von der Herde sowie typische Veränderungen der Schleimhäute. Es kommt zur Schwellung der Maulschleimhäute, vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Die Zunge und der Hals können anschwellen und die Zunge kann aus dem Maul hängen. Der Kronsaum kann sich entzünden und es kommt zu Lahmheiten. Tragende Tiere können abortieren.
Impfung
Der BTV-8-Seuchenzug aus den Jahren 2006 bis 2009 betraf fast die gesamte Bundesrepublik Deutschland und konnte durch den flächendeckenden Einsatz der Impfung erfolgreich bekämpft werden. Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit vermitteln einen sicheren Schutz und sind weitgehend nebenwirkungsfrei. Auf eine Impfpflicht wurde in Deutschland verzichtet. Die Impfung gegen Blauzungenkrankheit ist genehmigungspflichtig oder kann von der Behörde angeordnet werden. Wurde ein Tier geimpft, muss innerhalb von 7 Tagen ein Eintrag in der Hi-Tier-Datenbank (HIT) erfolgen.
Die ständige Impfkommission (StIKo Vet) am FLI empfiehlt den Tierhaltern, ihre Rinder, Schafe und Ziegen gegen BTV-8 und BTV-4 impfen zu lassen, da mittelfristig mit dem Vorkommen von BTV-4 in Deutschland zu rechnen ist (Stellungnahme StIKo Vet und Empfehlungen BTV-Impfung s. Infospalte). Bei Fragen zur Impfung, insbesondere zur Genehmigung, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige kommunale Veterinärbehörde.
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