NEUE REGELUNG
HI-Tier: Neue Meldevorschriften
Seit dem 1. August 2023 müssen Unternehmer, die Schafe und Ziegen halten, zusätzlich zu den bisherigen Stichtags- und Zugangsmeldungen auch Abgangsmeldungen für Schafe und Ziegen vornehmen.
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Diese Regelung ergibt sich aus den Grundlagen im neuen EU-Tiergesundheitsrecht, welches anzuwenden ist und Vorgaben zur Identifizierung und Rückverfolgbarkeit der unterschiedlichen Tierarten macht. Eine Meldeberechtigung und Verpflichtung für den Abgang von Schafen und Ziegen haben folgende Betriebe: Halter Viehhandelsunternehmen Sammelstellen Die Bewegungsmeldung (Zu- und Abgangsmeldung) muss innerhalb von spätestens sieben Tagen erfolgen. Aufzeichnungen über Verbringungen von Schafen und Ziegen sind weiterhin zu führen. Die Abgangsmeldungen haben in elektronischer Form zu erfolgen.
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