Wolf soll in das Landesjagdrecht aufgenommen werden
Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 27. Juni 2023 dem Gesetzentwurf von Forst- und Landwirtschaftsminister Werner Schwarz zur Änderung des Landesjagdgesetzes zugestimmt. Damit geht die Landesregierung einen wichtigen Schritt, um den Wolf in Schleswig-Holstein in das Jagdrecht aufzunehmen.
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"Der vorliegende Gesetzentwurf sieht Sonderregelungen für den Wolf vor. Wir wollen damit sicherstellen, dass bei Vorliegen einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung ein Wolf rechtssicher und in den bekannten jagdlichen Strukturen erlegt werden kann. Auch der Umgang mit schwerverletzten Wölfen wird nun geregelt", sagte Schwarz nach der Kabinettssitzung. Hier werde aus Tierschutzgründen den Jägern ein schnelleres Handeln ermöglicht, indem eine artenschutzrechtliche Genehmigung als erteilt gilt, wenn der Wolf sein natürliches Fluchtverhalten aufgrund einer physischen Schädigung nicht mehr ausüben kann.
Aufnahme ins Jagdrecht schafft Rechtssicherheit
Am Schutzstatus des Wolfes ändere sich damit aber nichts, betonte der Minister. "Die Aufnahme des Wolfes ins Landesjagdrecht erfolgt mit einer ganzjährigen Schonzeit. Der Wolf bleibt weiterhin eine nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Art. Das Töten eines Wolfes ist somit nur unter Beachtung eng gefasster Kriterien möglich", so Schwarz.
Die Voraussetzung einer Ausnahme für die Entnahme eines Wolfes sind für jeden Einzelfall zu prüfen. Grundsätzlich wird die geplante Änderung im Landesjagdgesetz Halter von Nutztieren also nicht davon entlasten, für einen aktiven Schutz ihrer Tiere zu sorgen. "Ungeachtet dessen, dass der große Zielkonflikt Nutztierhaltung und Wolf dadurch nicht gelöst werden kann, schaffen wir mit der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht endlich Rechtssicherheit für unsere Jäger im Land", sagte Schwarz
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