Rassererhaltungsprämie erstmals für Schwarzköpfige Fleischschafe
Wer Schwarzköpfige Fleischschafe (SKF) hält und gekörte Böcke einsetzt, sollte jetzt aktiv werden. Bis zum 30. Juni 2023 kann bei der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (LWK NRW) eine Förderung beantragt werden.
- Veröffentlicht am
Diese Art der Förderung kann zusätzlich zur gekoppelten Tierprämie in Anspruch genommen werden. Wichtig ist hierbei, dass die Tiere reinrassig sind und dem Zuchtprogramm der Rasse SKF entsprechen. Dann können sie im oder auch außerhalb des Zuchtbuches registriert werden.
Der Schäfer bekommt in den darauf folgenden fünf Jahren (2024 - 2028) 30 Euro Förderung je Mutterschaf und Jahr, wenn die Schafe mit elektronischen Ohrmarken individuell gekennzeichnet sind und anschließend von der Schafzüchtervereinigung NRW anerkannt wurden.
Erste Auszahlung der Förderung im nächsten Jahr
Ein Einsatz gekörter Böcke ab 2023 ist Voraussetzung. Je 50 Schafe muss ein gekörter Bock vorgehalten werden. Nach Prüfung wird noch in diesem Jahr eine Bewilligung seitens der LWK NRW ausgesprochen, und schon im nächsten Jahr kann die erste Auszahlung der Förderung beantragt werden.
Zuständig für die Anerkennung ist die Schafzüchtervereinigung NRW. Sie erstellt im Nachgang eines Anerkennungstermins vor Ort Listen förderfähiger Zuchtschafe. Eine Mitgliedschaft ist erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie auf www.schafe-schuetzen.de
Zuchtböcke der Rasse Schwarzköpfiges Fleischschaf werden am 3. Mai 2023 und am 13. August 2023 im Rahmen der NRW Schaftage in Haus Düsse angeboten.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.