Forderung nach Entnahmequote und Freispruch für Wolfsschützen bestätigt
Nach Ansicht des Landesbauernverbandes (LBV) Brandenburg muss ein sinnvolles Modell einer Entnahmequote für Wölfe umgesetzt werden. Nur so sei die gigantische Materialschlacht für den Herdenschutz auf Brandenburgs Weiden zu beenden.
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Trotz hoher Fördersummen des Landes Brandenburg für eine Vielzahl von Maßnahmen der Wolfsprävention bleibt die Anzahl der Wolfsrisse unverändert hoch. Weitere Herdenschutzzäune bzw. der intensivere Einsatz von Herdenschutzhunden erzielten nicht den gewünschten Effekt einer spürbaren Reduzierung des Rissgeschehens.
Diese Schlussfolgerung zieht Jens Schreinicke, Wolfsbeauftragter des Landesbauernverbandes Brandenburg, aus dem aktuellen Bericht des Landesumweltamtes zum Wolfsmanagement im Land Brandenburg. Mit rund 2,9 Mio. Euro wurde im Jahr 2022 die bisher größte Summe für die Präventionsförderung Wolf bewilligt. Finanziert wurden davon Erwerb, Installation und Unterhaltung wolfsabweisender Zäune sowie die Anschaffung, Ausbildung und der Unterhalt von Herdenschutzhunden.
Zuwachs der Wolfsrudel nicht zu stoppen
Nach Schätzung von Schreinicke ist im noch bis April 2023 laufenden Monitoringjahr mit einem Zuwachs der Wolfsrudel von zuvor 47 auf 60 auszugehen. In der bereits vom Wolf besiedelten Lausitz verdichte sich der Bestand, stellte der LBV-Wolfsbeauftragte mit Verweis auf Angaben des Landesumweltamtes fest. Gleichzeitig erschlössen sich die Rudel neue Territorien im Norden und Osten des Landes.
Schreinicke zufolge geht der Zuwachs der Wolfspopulation mit steigenden technischen und finanziellen Investitionen in den Herdenschutz einher. Diese „brisante Entwicklung“ müsse mit geeigneten flankierenden Maßnahmen gestoppt werden. Die Weidetierhalter fordern laut dem LBV-Wolfsbeauftragten, den Schutzstatus des Wolfers zu lockern und eine gesetzlich verankerte Bestandsregulierung des Raubtieres zugunsten eines Gleichgewichts von Wild- und Weidetieren in Brandenburg zu beschließen.
Freispruch für Wolfsschützen bestätigt
Ein angeklagter niederländischer Jäger, der im Januar 2019 einen Wolf getötet hatte, um Jagdhunde zu schützen, ist am 21. Februar 2023 vom Landgericht Potsdam auch in zweiter Instanz freigesprochen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, theoretisch besteht die Möglichkeit einer Revision. Hier erhalten Sie mehr Informationen zu dem Freispruch in erster Instanz.
Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßte den Freispruch, kritisierte allerdings, dass das Landgericht sich nicht zur Rechtsgüterabwägung von Wolf und Jagdhund geäußert habe. Im Gegensatz dazu habe sich das Amtsgericht in der ersten Instanz klar zugunsten des Schutzes von Jagdhunden im Falle eines Wolfsangriffs positioniert. "Umso mehr ist der Gesetzgeber jetzt aufgefordert, endlich Rechtssicherheit für Tierhalter und Jäger herzustellen", sagte DJV-Vizepräsident Helmut Damann-Tamke.
Wenn Rufen und Warnschüsse nicht ausreichen
Ohne ausgebildete Jagdhunde sind effektive Stöberjagden – insbesondere auf Wildschweine – und Nachsuchen nicht möglich. Es ist deshalb laut DJV folgerichtig, dass diese im Einsatz auch geschützt werden müssen. Als vorbildlich erachtet der DJV die Rechtslage in Schweden: Dort ist im Jagdgesetz klargestellt, dass Jäger einen Wolf töten dürfen, wenn er im Begriff ist, Hunde oder Nutztiere zu attackieren. Zuvor muss allerdings versucht werden, den Wolf durch Rufen und Warnschüsse zu vertreiben.
Der jetzt freigesprochene Jäger hatte 2019 gesehen, wie ein Wolf mehrere Jagdhunde angegriffen und schwer verletzt hat. Um die Attacken des Wolfes zu stoppen, hatte er zuerst in die Hände geklatscht und einen Warnschuss abgegeben. Da der Wolf nicht von den Hunden abließ, tötete er den Wolf.
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