Neuausweisung der Wolfsgebiete
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat eine neue Karte der bayerischen Wolfsgebiete herausgegeben. Zwar bringt sie inhaltlich kaum Veränderungen, trotzdem bietet sie den Weidetierhaltern innerhalb dieser Gebiete eine neue Chance.
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Nach wie vor leben in acht bayerischen Regionen standorttreue Wölfe. Weil die Gebiete in der Oberpfalz und in der Rhön sehr dicht beieinanderliegen, sind in der Karte des Landesamtes für Umweltschutz (LfU) nur noch vier Gebiete blau gekennzeichnet. Bisherige Wolfsgebiete, wie z.B. Grafenwöhr, Veldensteiner und Manteler Forst, werden ab jetzt als ein Territorium ausgewiesen.
Ein Wolf gilt entsprechend der deutschen Monitoringstandards als standorttreu, wenn dieser über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten nachgewiesen wird oder wenn ein Wolfsrüde und eine Wolfsfähe gemeinsam ihr Territorium markieren bzw. eine Reproduktion belegt ist. Bei einem standorttreuen Wolf bzw. Paar wird vom LfU in einem Umkreis mit 30 km Durchmesser ein Wolfsgebiet i. S. d. Schadensausgleichs ausgewiesen. Bisher waren acht solcher Gebiete ausgewiesen: 4 Rudel, 1 Paar und 3 territoriale Einzeltiere. Ein Wolfsgebiet erlischt, wenn die entsprechenden Individuen in einem Monitoringjahr (von Mai bis April des Folgejahres) nicht mehr nachgewiesen werden können.
Verwaltungsakt bietet Weidetierhaltern neue Chancen
Um Rechtsicherheit herzustellen, musste die Neuausweisung der Gebiete im Bayerischen Ministerialblatt mit gleichzeitiger Pressemeldung veröffentlicht werden. Mit der aktuellen Veröffentlichung werden die bayerischen Wolfsgebiete im Sinne des Schadensausgleichs amtlich bekannt gemacht.
Für Weidetierhalter innerhalb der Wolfsgebiete bietet sich dadurch eine neue Chance. Wer dort zum Beispiel einen wolfsabweisenden Elektrozaun bauen will, kann dafür eine staatliche Förderung beantragen. Das LfU rät daher allen Nutztierhaltern in einem Wolfsgebiet, ihre Tiere vor Übergriffen durch den Wolf mit entsprechenden Maßnahmen zu schützen. Aufgrund von EU-Vorgaben stellt in ausgewiesenen Wolfsgebieten nach einer Übergangsfrist von einem Jahr ein eingerichteter Herdenschutz eine Voraussetzung für die Gewährung eines Schadensausgleichs dar.
Weitere Informationen gibt es unter folgenden Links:
- Regelung zum finanziellen Ausgleich von durch Wolf, Bär oder Luchs verursachten Schäden
- Monitoring von Wölfen
- Bayerische Wolfsgebiete im Sinne des Schadenausgleichs
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