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INVEKOS-VERORDNUNG

VDL gegen elektronischen Einzeltiernachweis bei der Beantragung der Tierprämie

Im letzten Schafzucht-Magazin berichteten wir über den Vorschlag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), für die Beantragung der Schaf- und Ziegenprämie ab 2023 neben der Angabe der Anzahl prämienfähiger Schafe und Ziegen auch einen elektronischen Einzeltiernachweis einzufordern.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer KG
Hiergegen hatte die VDL in Abstimmung mit den Mitgliedsverbänden eine Stellungnahme verfasst und dem BMEL wie auch den Länderministerien zugesandt, weil auch der Bundesrat hierzu sein Votum geben muss. Da nun auch das Bayerische Staatsministerium eine ähnliche Meinung wie das BMEL vertritt, so das aktuelle Antwortschreiben an die VDL, hat sich die VDL mit ihren Mitgliedsverbänden in einer Videokonferenz ausgetauscht und erneut die Forderung bekräftigt, dass dieser Einzeltiernachweis nach dem zugrundeliegenden EU-Recht für die Prämienbeantragung nicht erforderlich ist – so wie es der Verordnungsentwurf zur Zeit vorsieht. Hier muss die Angabe der Tierzahl ausreichen.
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