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LANDWIRTSCHAFTLICHE BERUFSGENOSSENSCHAFT

SVLFG versendet Beitragsbescheide

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat am 24. Juni 2022 die Beiträge zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft beschlossen.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer KG
Die Beitragsbescheide werden ab Mitte/Ende Juli mit Fälligkeit am 15. September versandt. Der Beitrag pro Berechnungseinheit sinkt leicht von 6,91 Euro auf 6,83 Euro. Mindest- und Höchstgrundbeitrag konnten aufgrund geringerer Verwaltungskosten um 4,6 % auf 86,83 Euro (Vorjahr 91 Euro) bzw. 347,34 Euro (Vorjahr 363,98 Euro) gesenkt werden. Die SVLFG weist allerdings darauf hin, dass künftig mit einem erneuten Anstieg des Mindestgrundbeitrags zu rechnen sei. Dadurch sinkt die Bundesmittelsenkungsquote von 32,1 auf 17,9 %. Der Berufsstand hatte sich in den vergangenen Monaten vehement gegen diese Bundesmittelsenkung ausgesprochen. Der Deutsche Bauernverband wird sich weiterhin für eine erneute Aufstockung der Bundesmittel einsetzen.
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