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Wolfsmonitoring

Staatenübergreifende Zusammenarbeit

Ein staatenübergreifendes Monitoring und damit ein besseres Management von Wölfen im Alpenraum ist das Ziel eines Arbeitsübereinkommens, auf das sich am 10. März 2022 Vertreter der Landesregierungen von Bayern, Tirol, Südtirol, Vorarlberg, Salzburg und Trentino geeinigt haben.

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Franck-A/Shutterstock.com
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Auf Einladung der Tiroler Landesregierung befassten sich die Teilnehmer im Rahmen der „Arbeitsgemeinschaft der Alpenländer“ (ARGE ALP) in Innsbruck mit der Gefährdung der traditionellen Almwirtschaft durch die stetig zunehmende Wolfspopulation im Alpenraum.

Die beiden bayerischen Vertreter, Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber und Umweltminister Thorsten Glauber, sind sich einig, dass die betroffenen Alpenländer mit diesem Arbeitsübereinkommen einen gewaltigen Schritt beim Monitoring des Wolfs vorankommen.

Gesamtbetrachtung der Wolfspopulation

Kernanliegen ist die großräumige Beschreibung der alpinen Wolfspopulation und damit des Erhaltungszustands in dieser Region. Es mache keinen Sinn, so die beiden Minister, die Wolfspopulationen in den jeweiligen Ländern einzeln zu betrachten, weil sich der Wolf nicht an Grenzen halte. Es brauche deshalb eine Gesamtbetrachtung im ganzen Alpenbogen.

Die Entnahme eines Wolfes ist leichter möglich, wenn die Wolfspopulation der jeweiligen biogeographischen Region in einem Nationalstaat in einem „günstigen“ Erhaltungszustand ist. „Die EU denkt hier grundsätzlich in Grenzen, wo für die Großraubtiere und insbesondere für den Wolf keine sind“, verdeutlichte Agrarministerin Kaniber.

„Wir brauchen ein staatenübergreifendes Monitoring. Es geht um viel, denn es steht in einigen Bereichen die von der Gesellschaft gewünschte Weidetierhaltung, die Artenvielfalt und letztlich die Existenz der Bauernfamilien auf dem Spiel."

Große Herausforderung in der Alpenregion

Umweltminister Glauber betonte: „Gerade im Alpenraum mit Almwirtschaft und Tourismus ist der Umgang mit dem Wolf eine große Herausforderung. Unser klares Ziel ist: Wir wollen die Weidetierhaltung auch in Zukunft erhalten Es ist dazu erforderlich und richtig, gemeinsam und länderübergreifend Lösungen zu erarbeiten. Bayern wird sich auch weiterhin für einen pragmatischen Umgang mit dem Wolf einsetzen. Dabei steht die Sicherheit der Menschen immer an erster Stelle.“

Forderung nach beschränkter Bestandsregulierung

Bayern hat sich im Bundesrat für die vollständige Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie in das Bundesnaturschutzgesetz einschließlich der bislang nicht umgesetzten Möglichkeit der „beschränkten Bestandsregulierung“ eingesetzt. Das unterzeichnete Arbeitsübereinkommen sieht vor, dass die Untersuchungsmethoden und Markersysteme der vier durch die Länder beauftragten Labore harmonisiert werden sollen.

Dadurch werden die genetischen Proben von Wölfen besser untereinander vergleichbar. So können grenzüberschreitend wandernde Wölfe in Zukunft effektiver identifiziert werden. Zudem sei es wichtig und hilfreich zu wissen, ob ein Tier in einem anderen Land bereits nachgewiesen wurde. Hierfür erklärten sich die Beteiligten auch bereit, Daten und Genproben einzelner Wölfe mit grenzüberschreitendem Bezug auszutauschen.

Austausch der ermittelten Wolfsdaten

Zudem wurde vereinbart, dass die Länder jährlich ihre ermittelten Wolfsdaten im Alpenraum austauschen und abgleichen. Schon im Frühsommer soll laut Umweltminister Glauber damit begonnen werden, die DNA-Proben jener Wölfe, die in einem Land individuell bestimmt wurden, auszutauschen.

Bisher erfolgte dieser Austausch nur in eingeschränktem Maß, weil aufgrund unterschiedlicher Untersuchungsmethoden der vier Labore die Daten nicht durchgehend vergleichbar sind. Diese Sofortmaßnahme sei eine wichtige Vorstufe für die angestrebte Harmonisierung der genetischen Untersuchungssysteme in den Ländern der Arge Alp.

 

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