GESETZLICHER MINDESTLOHN
Seit 1. Januar 2022 bei 9,82 Euro
Am 30. Juni 2020 hat die Mindestlohnkommission ihre Empfehlung für die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in den Jahren 2021 und 2022 abgegeben. Die Bundesregierung ist dieser Empfehlung der Mindestlohnkommission gefolgt. Im Jahr 2021 gab es zwei Steigerungen. Zum 1. Juni 2021 und zum 31. Dezember 2021. In 2022 steigt der Mindestlohn nochmals in zwei Stufen. Vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn: 9,82 Euro und vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2022 10,45 Euro. Bereits seit Januar 2015 schützt der gesetzliche Mindestlohn bzw. der Branchenmindestlohn Beschäftigte in Deutschland vor unangemessen niedrigen Löhnen.
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Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für alle Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft und im Gartenbau. Arbeitgeber sind verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aller Beschäftigten aufzuzeichnen. In der Landwirtschaft waren im Jahr 2020 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 938 000 Arbeitskräfte beschäftigt. Davon waren 434 000 als Familienarbeitskräfte tätig. Von den 504 000 familienfremden Arbeitskräften waren 275 000 Saisonarbeitskräfte, also 55 %.
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