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NIEDERSACHSEN

Schaf- und Ziegenprämie geht an den Start

Das Land Niedersachsen unterstützt künftig die Schaf- und Ziegenhalter mit einer Prämie. Die vom niedersächsischen Umweltministerium auf den Weg gebrachte Richtlinie soll zum 1. September 2021 in Kraft treten.
Veröffentlicht am
Klaus Gerdes
Der Nachweis der Tieranzahl, für die eine Förderung beantragt wird, erfolgt über den Bescheid der Tierseuchenkasse. Die Tiere müssen während des Zeitraums vom 1. April bis mindestens 15. September ununterbrochen im Betrieb gehalten werden. Die Tiere müssen über Zugang zu Weideflächen verfügen. Tiere mit ganzjähriger Stallhaltung sind von der Förderung ausgeschlossen. Mindestens zehn Tiere muss der Schaf- oder Ziegenhalter, der landwirtschaftliche Betrieb oder sonstige Landnutzer besitzen, um einen Antrag auf Förderung stellen zu dürfen. Bei 200 Tieren ist die durch die EU vorgegebene Obergrenze der Förderung erreicht.
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