Herdenschutz: Umweltministerin Spiegel informiert sich
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Der Betrieb von Dirk Ditscheid liegt im Präventionsgebiet Westerwald. Auf das mögliche Riskio eines Wolfsübergriffs hat er sich mit vom Land Rheinland-Pfalz geförderten höheren Elektronetzen vorbereitet. Außerdem pfercht er seine 50 Merinomutterschafe in einem Nachtpferch. Dadurch kann er trotz der Geländeunebenheiten und Bachläufe so wolfsabweisend wie möglich zäunen. Bisher habe er Glück gehabt und sei vor einem Wolfsübergriff verschont geblieben. Die Mehrarbeit für den deutlich aufwändigeren Zaunbau nehme er in dafür Kauf, sagt der Nebenerwerbslandwirt. Aber auch für ihn gebe es Grenzen, betonte Ditscheid.
Die Ministerin zeigte sich sehr interessiert an den von Dirk Ditscheid und Günther Czerkus vom Bundesverband Berufsschäfer geschilderten Möglichkeiten. „Wir nehmen die Sorgen der Weidetierhalter sehr ernst“, betonte sie, denn „Sie sind wichtige Partner im Naturschutz!“
Anlässlich des Ortstermins in Asbach überreichte Landrat für den Kreis Neuwied, Achim Hallerbach, der Ministerin ein Forderungspapier der Kreisverwaltung Neuwied zur Prävention von Wolfsrissen an Nutztieren.
Fünf Punkte des Forderungspapiers
- Vollständige Förderung der zusätzlichen Arbeitsleistung von Tierhaltern für die Erstellung und Instandhaltung (insbesondere Freischneiden von Bewuchs) wolfssicherer Zäune und die Förderung vom Neubau fester Zaunanlagen bis zu 100 %. Bislang werden nur 60 % der eigenen Arbeitsleistung von vergleichbarem Nettolohn anerkannt und feste Zaunanlagen nur bis zu 80 % gefördert.
- Erweiterung der Förderung des Herdenschutzes auf adulte Rinder und Pferde. Bislang wird bei Rindern und Pferden nur die Schutzmaßnahme für Jungtiere bis zu 1 Jahr gefördert. Durch den zusätzlich verbesserten Schutz von Weidetieren ohne präsente Nachzucht wird die Ausbruchsgefahr und die Gefahr von Aborten nach Wolfsattacken deutlich gemindert.
- Haftungsübernahme des Landes für Folgeschäden von Wolfsattacken infolge ausgebrochener Viehherden. Ausgebrochene Viehherden stellen ein unwägbares Risiko für Verkehrsteilnehmer dar. Nach derzeit geltender Rechtslage verteilen sich die Schadensrisiken auf den Tierhalter und den geschädigten Verkehrsteilnehmer gleichermaßen - je nach zivilrechtlichem Obsiegen oder Unterliegen.
- Regelmäßige regionale Überprüfung der Schutzwürdigkeit des Wolfes als bedrohte Tierart hinsichtlich der erreichten Populationsdichte. Sollte sich die Populationsdichte des Wolfes derart ausweiten, dass ein wolfsbedingter, regionaler Rückzug der Weidetierhaltung die Erhaltung der Kulturlandschaft gefährtdet, so müsste die Wolfspopulation auf ein erträgliches Maß reduziert werden - ggf. durch Übernahme ins Jagdrecht.
- Besenderung von Problemwölfen nach Betäubung, zur Nachverfolgung und Dokumentation des Gefährdungspotentials und deren Entnahme als letztmögliche schadensverhütende Maßnahme. Somit kann die Schadenswirkung des Problemwolfes nachgewieden und im Falle der vorgesehenen Entnahme dieser zweifelsfrei identifiziert werden.
Weitere Infos zum Herdenschutz in Rheinland-Pfalz
Wolfsmanagementplan des Landes Rheinland-Pfalz
Förderung Herdenschutz der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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