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ILLEGALE SCHÄCHTUNG

Schlachtung ohne Betäubung ist strafbar

Die Schließung eines Schlachtbetriebes am 18. März 2021 in Nordrhein-Westfalen aufgrund des dringenden Verdachts der systematisch durchgeführten Schlachtung von Rindern und Schafen ohne Betäubung hat ein breites mediales Echo ausgelöst.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
Zahlreiche Videoaufnahmen sollen beweisen, dass im betroffenen Schlachthof außerhalb des regulären Schlachtbetriebes in diesem Jahr bereits mehr als 100 Tiere illegal geschächtet wurden. Ungeachtet des Ausgangs im laufenden strafrechtlichen Verfahren weist der Schafzuchtverband NRW auf die in Deutschland geltende Rechtslage hin. Demnach ist die Schlachtung ohne Betäubung grundsätzlich verboten. Wer ohne Ausnahmege-nehmigung gegen diese Vorschrift verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit oder bei quälerischer oder roher Ausführung eine Straftat, was bis zu einem Berufsverbot oder einem Verbot des Umgangs mit Tieren führen kann. Vorfälle dieser Art beschädigen den Ruf einer gesamten Branche und sind aus Sicht des Schafzuchtverbandes nicht...
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