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Niedersachsen

Jetzt auch Prämie für Schaf- und Ziegenhalter

Das Land Niedersachsen unterstützt künftig die Schaf- und Ziegenhalter mit einer Prämie. Die Richtlinie soll zum 1. Juli 2021 in Kraft treten. Herden von mindestens 10 Tieren können in den Genuss der Förderung kommen. Der Zuschuss beträgt 33 Euro pro Tier.

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„Nachhaltiges Weidemanagement leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Die extensive Schaf- und Ziegenbeweidung von Niedermoor- und Hochmoor-Standorten ermöglicht die Pflege feuchter und teilweise nasser Moorflächen. Dadurch werden diese Standorte erhalten und vor indirekter Entwässerung geschützt. Zudem trägt die Weidetierhaltung zum Erhalt der offenen Kulturlandschaften bei und verbessert die Bodenfruchtbarkeit. Dies spiegelt sich auch in den Eckpunkten zur klimaschonenden Bewirtschaftung des Niedersächsischen Weges wider. Schaf- und Ziegenhalter übernehmen mit ihren Tieren die Aufgaben im Naturschutz, der Kulturlandpflege und der Arterhaltung. Das wollen wir mit der Prämie honorieren“, begründet Umweltminister Olaf Lies die neue Prämie.

Garantierte Unterstützung aus EU-Mitteln

Auch Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast spricht sich in Bezug auf die neue Förderperiode der gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) für eine deutlich bessere Unterstützung der Weidetierhalter aus. 

Zur Unterstützung sollen künftig 1,5 Prozent der Direktzahlungen als gekoppelte Tierprämie gewährt werden. Damit soll eine langfristig verlässliche Unterstützung aus den EU-Landwirtschaftsmitteln garantiert werden. „Das ist eine gute Nachricht für alle Schaf- und Ziegenhalter. Ich bin froh, dass ich hier die breite Unterstützung der Ressortkolleginnen und Kollegen aus den anderen Ländern wahrnehme“, erklärte Ministerin Barbara Otte-Kinast. Sie spielt damit auf den Brief an, den sie gemeinsam mit sieben anderen Ministerinnen und Ministern zur gemeinsamen Agrarpolitik formuliert hat, um ihn an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner zu adressieren.

Positive Signale für Schaf- und Ziegenhalter

„Es ist ein positives Signal, dass das Land Niedersachsen an unsere stark gebeutelten Schaf- und Ziegenhalter sendet. Mit der Schaf- und Ziegenprämie erhalten sie endlich Wertschätzung ihrer wichtigen Arbeit“, freut sich Landvolk-Vizepräsident Jörn Ehlers nach einer Videokonferenz mit Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies und Vertretern der Schaf- und Ziegenhalter. Deshalb soll die Haltung von Schafen und Ziegen, die zum Stichtag 3. Januar des Antragsjahres über neun Monate alt sind, gefördert werden. Der Nachweis der Tieranzahl, für die eine Förderung beantragt wird, erfolgt über den Bescheid der Niedersächsischen Tierseuchenkasse. Zudem müssen die Tiere während des Zeitraums vom 1. April bis mindestens 15. September ununterbrochen im Betrieb gehalten werden, und sie müssen über Zugang zu Weideflächen verfügen. Tiere mit ganzjähriger Haltung im Stall sind von der Förderung ausgeschlossen.

Förderung ab 10 bis 200 Tiere

Mindestens zehn Tiere muss der Schaf- oder Ziegenhalter, der landwirtschaftliche Betrieb oder sonstige Landnutzer besitzen, um einen Antrag auf Förderung stellen zu dürfen. Bei 200 Tieren ist die durch die EU vorgegebene Obergrenze der Förderung erreicht. Der Zuschuss von 33 Euro pro Tier wird als De-minimis-Beihilfe gemäß den Beihilferegeln der EU-Kommission vergeben, weshalb vom Antragsteller eine De-minimis-Erklärung auszufüllen ist. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung gewährt, der Zuwendungshöchstbetrag beträgt gemäß geltender De-minimis-Regelung pro Betrieb 20000 Euro innerhalb von drei Jahren. Antrags- und Bewilligungsbehörde ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Antragsstellung ab sofort möglich

Da die Richtlinie zum 1. Juli 2021 in Kraft treten soll, können Anträge für 2021 und 2022 gestellt werden. Mit dieser Regelung wird eine wichtige Lücke, die bis zum Inkrafttreten der neuen GAP-Förderperiode entsteht, geschlossen. Die kurzfristig konzipierte Maßnahme zur Unterstützung der hiesigen Schaf- und Ziegenhalter geht über in eine langfristig ausgelegte Förderung der Weidetiere mit Mitteln aus der so genannten ersten Säule. Hierfür setzen sich Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und Umweltminister Olaf Lies gemeinsam gegenüber dem Bund ein.

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