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FFH-RICHTLINIE

EU-Kommission verklagt Deutschland

Die EU-Kommission hat am 18. Februar 2021 beschlossen, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen, weil das Land seine Verpflichtungen im Rahmen der Habitat-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Richtlinie 92/43/EWG) nicht eingehalten hat. Gemäß der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten besondere Schutzgebiete ausweisen und gebietsspezifische Erhaltungsziele sowie entsprechende Erhaltungsmaßnahmen festlegen, um einen günstigen Erhaltungszustand der dortigen Arten und Lebensräume zu erhalten oder wiederherzustellen. Die Frist für die Vollendung der notwendigen Maßnahmen für alle Gebiete in Deutschland ist in einigen Fällen vor mehr als zehn Jahren abgelaufen.
Veröffentlicht am
Europäische Kommission
Den jüngsten Informationen der Behörden zufolge habe Deutschland eine bedeutende Anzahl von Gebieten immer noch nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen und in einzelnen Gebieten die Erhaltungsziele nicht klar festgelegt. Daher verklagte die EU-Kommission Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union. In der Konsequenz drohen der Bundesrepublik Strafen in Millionenhöhe.
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