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Schweiz

Revision des Jagdgesetzes abgelehnt

Mit 51,9 Prozent Nein-Stimmen hat das Schweizer Volk sehr knapp die Revision des 34 Jahre alten Jagdgesetzes abgelehnt. Mit diesem Entscheid hat es die Stimmbevölkerung am 27. September 2020 verpasst, den Tier- und Artenschutz zu stärken und klare Regeln für das Nebeneinander von Wolf und Nutztieren zu setzen. JagdSchweiz, der Schweizer Bauernverband und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete bedauern das Abstimmungsergebnis. Sie erachten dieses auch als Folge der millionenschweren Kampagne der Gegnerschaft. Ein fortschrittliches Jagdgesetz rückt nun in weite Ferne.

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Schweizer Bauernverband
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JagdSchweiz, der Schweizer Bauernverband (SBV) und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete (SAB), die sich in den letzten Monaten intensiv für ein Ja engagierten, bedauern das Resultat. "Das Stimmvolk hat sich leider gegen ein ausgewogenes Jagdgesetz ausgesprochen und sich täuschen lassen von der millionenschweren Machtdemonstration der Tierschutz-Organisationen", sagt Anton Merkle, Präsident von JagdSchweiz.

Mit der Ablehnung des neuen Gesetzes bleibt es den Kantonen verwehrt, bei wachsenden Wolfspopulationen angemessen zu reagieren. Die Konflikte werden in den nächsten Jahren zunehmen und die betroffenen Älplerinnen und Älpler vor große Herausforderungen stellen. "Das Schweizer Volk hat es leider verpasst, auch Schafe, Ziegen oder Kälber besser zu schützen", sagt SBV-Präsident Markus Ritter.

Fortschrittliches Jagdgesetz für Jahre blockiert

Von der Ablehnung besonders stark betroffen sind die Bergregionen. SAB-Direktor Thomas Egger sagt: "Leider ist es uns nicht gelungen, die Unterländerinnen und Unterländer von den Vorteilen des Jagdgesetzes für die Bergbevölkerung zu überzeugen". Alp- und Berglandwirtschaft leisten mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag zur Pflege unserer Kulturlandschaften. Nach diesem Entscheid besteht die Gefahr, dass viele Älplerinnen und Älpler frustriert aufgeben. Wanderwege in besonders betroffenen Gebieten müssen aus Sicherheitsgründen geschlossen werden. Die alpine Kulturlandschaft wird verganden und für den Tourismus an Attraktivität verlieren.

Auch für den Tier- und Artenschutz ist die Ablehnung ein negatives Signal. Statt nur noch Wolf, Steinbock und Höckerschwan dürfen über 300 geschützte Arten von den Kantonen weiterhin reguliert und vom Bundesrat zur Jagd freigegeben werden. Zugvogelreservate, Schutzgebiete und Wildtierkorridore bekommen weiterhin keine finanzielle Unterstützung vom Bund. Langjährige Forderungen der Naturschutzorganisationen sind damit obsolet. Das revidierte Jagdgesetz war ein ausgewogener Kompromiss, der langjährige Differenzen bereinigt hätte. Die nötige Modernisierung des Jagdgesetzes ist nach dem negativen Abstimmungsresultat nun für Jahre blockiert.

 

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