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MECKLENBURG-VORPOMMERN

Förderrichtlinie Wolf geändert

Am 3. August 2020 teilte das Landwirtschaftsministerium telefonisch mit, dass ab dem folgenden Tag Änderungen der Förderrichtlinie Wolf in Kraft treten. Der Landesrechnungshof habe den Änderungen sehr kurzfristig zugestimmt. Hintergrund der Änderungen ist, dass das Ministerium die neue Möglichkeit einer Teilfinanzierung der Prävention durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Rahmen einer sogenannten GAK-Maßnahme in Anspruch nimmt.
Veröffentlicht am
colourbox.de
Entlastung für den Landeshaushalt ist nachvollziehbar, wenn sie denn keine negativen Auswirkungen für die Antragsteller hat. Leider erfolgte die Änderung ohne Rücksprache mit dem in der Hauptsache betroffenen Landesschaf- und -ziegenzuchtverband (LSZV).
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