Einführung einer EU-Beihilfe für die Private Lagerhaltung
Die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) und der Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter (BDZ) begrüßen die Einführung der EU-Beihilfe für Private Lagerhaltung.
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Die Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie mit der Schließung von Restaurants, dem fast kompletten Ausfall des Außerhausverzehrs sowie der veränderten Nachfrage der Verbraucher, die um ihre Arbeit bangen, nach kostengünstigen Nahrungsmitteln, haben gerade rund um Ostern – der klassischen Nachfragezeit nach deutschem Lamm- und Ziegenfleisch – zu massiven Absatzeinbrüchen insbesondere bei Lamm- und Ziegenfleisch, aber auch bei Schaf- und Ziegenkäse geführt.
Diese Nahrungsmittel sind aufgrund der arbeitsintensiven Weidetierhaltung in der Erzeugung kostenintensiver als andere Nahrungsmittel. Darauf haben Alfons Gimber, VDL-Vorsitzender, Josef Baumann, Vorsitzender der Wirtschaftsvereinigung Deutsches Lammfleisch (WDL) und Bernd Merscher, BDZ-Vorsitzender, in einem gemeinsamen Schreiben an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hingewiesen und um die rasche Einführung der EU-Beihilfe für Private Lagerhaltung gebeten.
Mit dieser Maßnahme wird die zum Teil komplett ausgefallene Nachfrage aufgefangen. Die Ware wird so zum rechten Zeitpunkt aus dem Markt genommen, eingelagert und als qualitativ hochwertige Ware wenige Monate später, wenn die Nachfrage sich wieder normalisiert hat, in den Markt eingeschleust. Für die Schaf- und Ziegenhalter im Bundesgebiet ist das eine wichtige Entlastung und sollte Preiseinbrüche verhindern.
Es war wichtig, so die Vorsitzenden, dass man nicht wartet, bis die Preise komplett in den Keller gestürzt sind. „Dann hätten wir überschwere Lämmer und Ziegen auf dem Markt gehabt, für die es keine Nachfrage mehr im Lebensmittelhandel gegeben hätte.“ So kommt diese Hilfe zur rechten Zeit, sollte Preiseinbrüche verhindern und verdient ein deutliches Wort des Dankes an Bundesministerin Klöckner mit ihrem Team, den unterstützenden Europäischen Bauernverband sowie an die zuständige EU-Kommission.
Die notwendigen Formalien zur Entscheidung der EU-Kommission werden bis zum 30. April 2020 erwartet.