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BNatSchG

Erleichterung beim Wolfsmanagement

Die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) ist am 9. Dezember 2029 als Sachverständige zu einer öffentlichen Anhörung zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) eingeladen.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
Um welchen zentralen Punkt geht es bei der Änderungdes Bundesnaturschutzgesetzes? Dr. Stefan Völl: Der Änderungsvorschlag zum Bundesnaturschutzgesetz sieht bei der Erteilung von Ausnahmen u.a. vor, die Schwelle hinsichtlich der durch Wölfe verursachten wirtschaftlichen Belastung der Schafhalter herabzusetzen sowie bei den Voraussetzungen für eine Wolfsentnahme die Möglichkeit, bei nicht exakt feststellbarem übergreifenden Wolf auch andere Tiere des Rudels zu entnehmen, bis es keine Übergriffe mir gibt.
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