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Rheinland-Pfalz

Blauzungenkrankheit bricht erneut aus

Im südlichen Rheinland-Pfalz wurde erneut ein Ausbruch der Blauzungenkrankheit festgestellt. Das Land und die Tierseuchenkasse unterstützen nun die vorbeugende Impfung von Rindern und Schafen.

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In Rheinland-Pfalz ist erneut die Blauzungenkrankheit ausgebrochen, zuletzt war dies im Januar 2019 in Rheinland-Pfalz und im Mai 2019 in Deutschland der Fall. Die Restriktionen für den Transport und Handel mit empfänglichen Tieren auf Grund des bereits eingerichteten Sperrgebietes werden mindestens 2 Jahre bestehen.

„Nur eine wirksame Impfung schützt die Tiere vor der Ansteckung“ sagt Umweltministerin Ulrike Höfken, „allerdings sind die Impfquoten im Land zurzeit gering“. Daher beteiligen sich das Umweltministerium und die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz ab November 2019 anteilig an den Kosten der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit für Rinder, Schafe und Ziegen. „Die Impfung ist aktiver Tierschutz: Sie dient der Tierseuchenprophylaxe und erleichtert auch den Handel mit empfänglichen Tieren“, erklärte Höfken am 8. November in Mainz. Für Rinder beträgt die Beihilfe 1,50 Euro pro Impfung. Geimpft werden kann sowohl gegen Serotyp 8 als auch gegen Serotyp 4. Das Land trägt von der Beihilfe bei Rindern 80 Cent, die Tierseuchenkasse 70 Cent pro Impfung. Für Schafe und Ziegen werden 1 Euro pro Impfung gefördert – 60 Cent übernimmt das Land, 40 Cent die Tierseuchenkasse. Die Antragstellung und Abwicklung der Impfkosten-Förderung erfolgt durch die Tierseuchenkasse, rückwirkend können allerdings keine Impfungen bezuschusst werden.

Höfken rät dringend zur Impfung

„Ich empfehle den Tierhaltern dringend, ihre Tiere gegen die Blauzungenkrankheit zu impfen. Von dem Impfzuschuss, der sogar höher ausfällt als in den benachbarten Bundesländern, verspreche ich mir eine starke Motivation zur Impfung“, sagte Höfken. Denn in Folge des Ausbruchs der Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg im Dezember 2018 wurde ganz Rheinland-Pfalz zum Restriktionsgebiet erklärt. Seitdem gelten Einschränkungen für den Handel mit empfänglichen Tieren – hiervon sind insbesondere die rinder- und schafhaltenden Betriebe betroffen. Ausnahmen beim Verbringungsverbot von Tieren aus Rheinland-Pfalz heraus in restriktionsfreie Gebiete sind nur unter Auflagen möglich: Dafür ist die Impfung gegen das Blauzungenvirus eine Hauptvoraussetzung.Von Dezember 2018 bis heute haben knapp 30 Prozent der rund 330.000 Rinder und rund 10 Prozent der kleinen Wiederkäuer in Rheinland-Pfalz einen gültigen Impfschutz gegen die Blauzungenkrankheit erhalten. „Dies ist zu wenig, um das Virus zu tilgen, aber eine Basis, die wir jetzt mit dem Impfzuschuss ausbauen wollen“, so die Ministerin abschließend.

Hintergrund

Die Impfung schützt empfängliche Tiere vor einer Infektion mit der Blauzungenkrankeit. Das Virus wird über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) zwischen den empfänglichen Tieren übertragen. Je nach Verlauf kann die Infektion mit ausgeprägten Krankheitsanzeichen und damit verbundenen Schmerzen, Leiden und Schäden für die erkrankten Tiere einhergehen. Wird ein Ausbruch festgestellt, muss der Betrieb so lange gesperrt werden, bis keine Gefahr mehr von den infizierten Tieren ausgeht. Das bedeutet, dass empfängliche Tiere über mehrere Wochen nicht verbracht werden dürfen.Tierhalter und Tierärzte erhalten entsprechende Informationen zum Impfzuschuss. Diese werden zudem auf der Internetseite der Tierseuchenkasse veröffentlicht unter: www.tsk-rlp.de.

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