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Niedersachsen

Genehmigung zur Tötung des Wolfsrüden GW717m wird erneut verlängert

Die bis Ende Oktober befristete artenschutzrechtliche Genehmigung zur Entnahme des Wolfsrüden GW717m wird bis zum 30.11.2019 verlängert.
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Das Verfahren zur Entnahme des Wolfsrüden wird weiter unter Hochdruck vorangetrieben, denn die Gefahr weiterer Risse von geschützten Nutztieren und der Weitergabe problematischer Jagdtechniken besteht unverändert fort.

 

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