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CDU-Fraktion Niedersachsen

Schächten nur noch mit Betäubung

Die CDU-Fraktion des Niedersächsischen Landtags setzt sich dafür ein, dass das Schächten von Tieren in Zukunft nur noch mit vorheriger Betäubung erlaubt ist.

Veröffentlicht am
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„Das Wohl unserer Mitgeschöpfe liegt uns am Herzen. Auch bei rituellen Schlachtungen aus religiösen Gründen darf das Tierwohl nicht in den Hintergrund treten. Daher will die CDU-Landtagsfraktion, dass zukünftig das Schächten von Tiere nur noch erlaubt ist, wenn diese vorher betäubt wurden. Halal und Betäubung schließen sich nicht aus“, so der CDU-Fraktionsvorsitzende Dirk Toepffer.

Die CDU-Landtagsfraktion hatte während ihrer Sitzung am 14. Juli einstimmig beschlossen, gegen das betäubungslose Schächten vorzugehen und das Landwirtschaftsministerium gebeten, ein Verbot des betäubungslosen Schächtens in die Wege zu leiten.

„Es gibt schon Betriebe, zum Beispiel in der Wesermarsch, die deutlich machen, dass Religion und Tierwohl in Einklang gebracht werden können. Daher sehen die CDU-Landtagsfraktion und ich keine Notwendigkeit, Tiere aus religiösen Gründen weiter leiden zu lassen. Uns ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schächten dabei durchaus bewusst. Allerdings hat sich diese im Laufe der Jahre genau wie die gesellschaftliche Entwicklung geändert. Und zum Wohl der Tiere muss man dies in letzter Konsequenz zur Not auch vor Gericht ausfechten“, so Toepffer.

1 Kommentare
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  • User_OTcyOTE 16.08.2019 07:44
    und ich war der Meinung daß Schächten ohne Betäubung schon seit Jahren verboten ist...
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