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Blauzungenkrankheit

Weitere Ausbreitung in Baden-Württemberg

Rinder, Schafe und Ziegen sollten gegen die Serotypen 4 und 8 der Blauzungenkrankheit geimpft werden, denn die Krankheit breitet sich trotz kühler Temperaturen weiter aus.
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„Die Blauzungenkrankheit breitet sich in Baden-Württemberg weiter aus. Bisher wurde das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) in 14 Rinderhaltungsbetrieben in den Landkreisen Rastatt, Breisgau-Hochschwarzwald, Freiburg Stadt und Lörrach festgestellt. Der Schwerpunkt des Geschehens liegt derzeit in Südbaden“, teilte Landwirtschaftsminister Peter Hauk MdL am 11. Januar 2019 in Stuttgart mit. Die Ansteckung der Kälber und Rinder wurde bei Blutuntersuchungen der Tiere zum Zweck des Verbringens aus dem Sperrgebiet in freie Bundesländer sowie bei Monitoringuntersuchungen durch das Staatliche Tierärztliche Untersuchungsamt Aulendorf – Diagnostikzentrum festgestellt. Die betroffenen Betriebe stehen unter amtlicher Beobachtung. Die Tiere in allen betroffenen Betrieben zeigten keine Erkrankungserscheinungen, die auf Blauzungenkrankheit hinweisen.

Rinder, Schafe und Ziegen impfen

In den Ausbruchbetrieben werden alle Rinder auf Blauzungenkrankheit untersucht und die Tiere geimpft. „Die Ansteckung der Kälber und Rinder ist in den vergangenen Wochen erfolgt. Die durch Stechmücken übertragene Tierseuche breitet sich somit auch während der kalten Jahreszeit im Land weiter aus. Ich appelliere daher insbesondere an alle Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter, ihre Tiere gegen BTV-8 als auch gegen das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 4 (BTV-4), das in den letzten Jahren in den Anrainerstaaten nachgewiesen wurde, impfen zu lassen, damit das Seuchengeschehen sich nicht noch stärker im Land verbreitet. Die gilt vor allem, wenn im Frühjahr die Umgebungstemperaturen ansteigen und die Gnitzen wieder vermehrt das Virus übertragen können“, sagte der Minister.

Engpässe beim Impfstoff

Bei der Verfügbarkeit von Impfstoffen gegen die Blauzungenkrankheit gebe es bereits Engpässe. „Daher ist es wichtig, die Impfungen zeitnah bei den betreuenden Tierarztpraxen anzumelden. So können diese ihren Impfstoffbedarf bei den Impfstoffherstellern frühzeitig anmelden“, so Hauk. Sind die Impfvorräte aufgebraucht, muss bis zur Lieferung von neu produziertem Impfstoff mit einer Zeitdauer von drei bis vier Monaten gerechnet werden.

Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unterstützt die Impfung

Die Impfung gegen BTV-4 und BTV-8 ist mit inaktivierten Impfstoffen möglich und wird weiterhin dringend empfohlen. Eine wirksame Immunisierung durch Impfung schützt nicht nur die geimpften Tiere vor Erkrankungen, sondern ermöglicht auch Ausnahmen vom Verbringungsverbot aus dem Sperrgebiet, das bereits für das gesamte Land Baden-Württemberg eingerichtet werden musste. Ein Verbringen von Wiederkäuern in das BTV-8-freie Gebiet in anderen Bundesländern oder in anderen EU-Mitgliedstaaten ist im Wesentlichen nur noch nach erfolgter Impfung gegen BTV-8 möglich. Die Betriebe mit bereits bestehendem Impfschutz haben somit deutliche Handelsvorteile gegenüber Betrieben, in denen nicht geimpft wird. Gegen die Serotypen BTV-4 und BTV-8 werden in Baden-Württemberg seit 2016 Impfungen auf freiwilliger Basis durchgeführt. Die Impfungen wurden aufgrund des wachsenden Eintragsrisikos von BTV-8 und BTV-4 aus Frankreich bzw. BTV-4 aus dem Süden und  Südosten ermöglicht und werden seither finanziell durch das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unterstützt. Die Impfkampagne gegen BTV-8 und BTV-4 wird auch in diesem Jahr fortgesetzt.

Weitere Infos hier.

 

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