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Vorschläge zur GAP Reform 2020

Baden-Württemberg braucht auch nach 2020 eine erfolgreiche Schafhaltung

Seit der Reform der Agrarpolitik in 2005 steht die deutsche wie auch die Baden-Württembergische Schafhaltung unter massivem Wettbewerbsdruck mit der intensiven Landbewirtschaftung und spürt diesen Konkurrenzdruck besonders bei der Verfügbarkeit von Flächen. Gleichzeitig leidet besonders die Schafhaltung unter den enormen Kontrollauflagen der Cross Compliance.
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Beispielhaft seien die Anforderungen bei der Einzeltierkennzeichnung sowie die besonderen Schwierigkeiten bei der verlässlichen Anerkennung der Förderfähigkeit von Pflegeflächen genannt. Seit der GAP 2015 ist es nicht gelungen, die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19 Juni 2008 zur Zukunft der Schaf- und Ziegenhaltung nachhaltig umzusetzen. Die Schaf - und Ziegenhaltung muss daher im Rahmen der GAP 2020 nachhaltig sichergestellt werden um diese im Bund und im Land zu erhalten. Hierzu sind umgehende Maßnahmen notwendig, welche nachfolgend aufgeführt werden.

I.Säule

  • Fortsetzung der I. Säule mit einer entkoppelten Flächenprämie als Direktausgleich für die gesellschaftlichen Leistungen der Schafhaltung bzw. für die hohen EU - Standards im Vergleich zum Weltmarkt.
  • Angesichts des unterschiedlichen Lohn - und Kaufkraftniveaus müssen die Flächenzahlungen in der EU auf absehbare Zeit angemessen differenziert werden.
  • Der Bewirtschafter von Greening Flächen sollte einen Top Up erhalten wenn er diese zur Beweidung für Schafe und Ziegen zur Verfügung stellt.

II. Säule

  • Die Verbesserung der Situation sehen wir in der deutlichen Stärkung der zweiten Säule, insbesondere im Bereich der Weidetierhaltung für die praktische Landschaftspflege und im Naturschutz, eine hohe Bedeutung. Dabei muss aber sichergestellt werden, dass die hier vorgesehenen Mittel tatsächlich den Weidetierhaltern und ihrer Arbeit zur Verfügung stehen und nicht z.B. für kommunale Prestigeobjekte, wie Premiumwanderwege - Naturschutzgebietsbeschilde ungen oder gar für Verwaltungsleistungen verbraucht werden.
  • Die dabei verwendeten Fördersätze müssen sich an den tatsächlichen lokalen Kosten und Leistungen orient ieren und aktuelle Lohnkosten sowie die Kosten für die Winterhaltung der Tiere auskömmlich berücksichtigen. Im Rahmen mehrjähriger vertraglicher Vereinbarungen muss eine Anpassung an veränderte gesetzliche Regelungen (Mindestlohn) sowie deutlich veränderte Kosten zur Tierhaltung (Bürokratiefolgekosten z.B. bei der Tierkennzeichnung, Teuerung Winterhaltung bei Wegfa ll von Winterweiden durch DüVO, Q - Fieber Impfungen oder Blauzungenimpfungen ) vorgesehen werden können.
  • Da die Wohlfahrtswirkung von Weidetieren als Garant für den Erhalt der Biodiversität und im Naturschutz zwischenzeitlich wissenschaftlich bestens belegt und dokumentiert ist, schlagen wir auch hier eine Prämie zur Weidetierhaltung vor. Diese kann anders als in der I. Säule gestaffelt nach der Dauer des Weidegangs bis hin zur ganzjährigen Freilandhaltung beispielsweise im Rahmen der Wanderschäferei eingerichtet werden.
  • Zur Erleichterung beim Aufbau der Schaf - und Ziegenhaltung für junge Schäferinnen und Schäfer empfehlen wir eine eigene Fördermaßnahme zum Aufbau und Ausbau interkommunaler, kommunaler und landeseigener Schafhöfe. Diese stellen gleichzeitig eine wichtige Infrastruktur für die überwiegend im öffentlichen Besitz befindlichen naturschutzfachlich wertvollen Schafweiden dar.
  • Reich strukturierte Weiden sind meist nach Landes- und EU-Recht geschützte Lebensräume, für deren Erhalt die Länder Sorge zu tragen haben. Die derzeitigen Praktiken zur Bemessung der Förderfläche in diesen Lebensräumen bergen eine hohe Unsicherheit und beschäftigen Verwaltung und Tierhalter übermäßig. Zudem wird dadurch teilweise die Nutzungsaufgabe oder eine nicht sachgerechte Pflege provoziert (z. B flächiges Mulchen auf Wacholderheiden). Die derzeit in Baden-Württemberg angewandte Flächenbemessung auf Quadratmetergenauigkeit widerspricht dem gesunden Menschenverstand und jeglicher praktischen Erfahrung. Wir fordern für extensive Weiden ein praxisgerechtes Verfahren zur Festlegung der Förderfläche inklusive der darin enthaltenen Gehölzstrukturen. Dazu gehört auch eine praxisnahe und justiziable Toleranzschwelle bzw. Bagatellgrenze, die großzügiger sein muss als auf gemähtem Grünland oder Ackerflächen.
  • Da die Gelder der zweiten Säule die Honorierung von Leistungen in Natur - und Landschaft und des Tierwohls darstellen, erachten wir es als nicht gerechtfertigt, Zahlungen für nachweislich erbrachte Leistungen bei Unterschreitung des Verpflichtungszeitraums z.B. bei unverschuldeten Flächenverlusten und Erwerbsunfähigkeit zurückzufordern. Wir fordern daher Vertragsformen, die eine mehrjährige Option zur Verlängerung beinhalten, jedoch auch eine erweiterte Ausstiegsklausel z.B. bei Verlust der wirtschaftlichen Grundlagen für den Tierhalter aufweisen.
  • Schafe und Ziegen tragen zum Erhalt und zur Vielfalt unserer Kulturlandscha ft bei. Gerade bei den kleinen Wiederkäuern gibt es derzeit noch eine große Bandbreite an Rassen. So werden in unserem Verband derzeit Zuchtbücher für 29 Schafrassen geführt. Ein Teil dieser Rassen ist jedoch stark im Rückgang begriffen. Fachgremien empfehlen neue Förderansätze, um zu verhindern, dass heute noch wirtschaftlich genutzte Rassen zu reinen Erhaltungsrassen werden. Wir empfehlen deshalb, dass die Zucht bedrohter Rassen künftig auch in Baden-Württemberg - wie bereits in anderen Bundesländern üblich - gefördert wird.

De minimis

  • Derzeit unterliegen Förderung von Steillagen sowie die Prävention von Herdenschutzmaßnahmen und Entschädigung von gerissenen Tieren der De - minimis - Regelung . Hier sollten diese Maßnahmen und Entschädigungen außerhalb der De - minimis gefördert werden.

Cross Compliance

  • Für Leistungen der Landschaftspflege ist eine Entkopplung von CC und Pflegeleistung unabdingbar. Die Erbringung einer Leistung hat nichts mit Auflagen der Tierkennzeichnung oder deren Dokumentation zu tun. Vielm ehr führt der Landschaftspflegeeinsatz von Tieren oft zum Verlust von Ohrmarken und dadurch zum formellen CC-Verstoß. Eine Sanktionierung der erbrachten Leistung auf einer solchen Grundlage erachten wir als sittenwidrig.

Grundsätzliche Änderungen

  • Eine Auszahlung der Prämien und Leistungshonorierungen müssen zukünftig mindestens Quartalsweise in Form von Abschlagszahlungen erfolgen. Dabei muss es unerheblich sein, ob der Betrieb sich in einer Kontrolle befindet oder nicht. Dies ist zur Sicherstellung der Liquidität der Betriebe unbedingt notwendig. *
  • Zur Weiterentwicklung der Schaf - und Ziegenhaltung sind zudem Forschungsvorhaben mit Praxisbezug zur Selektion Resistenz gegenüber Moderhinke und Endoparasiten auf Bundesebene notwendig. Hier fordern wir die Auflage eines entsprechenden Programmes.

Wolf und Luchs

  • Die Wiederkehr der Großraubtiere widerspricht grundsätzlich den Zielen der Weidetierhaltung insbesondere von Schafen und Ziegen. Im dicht besiedelten Baden - Württemberg sehen wir derzeit keine Perspektive für eine Koexistenz.

Bürokratieabbau

  • Der zwingend notwendige Abbau der überbordenden Bürokratie kann nur dann gelingen, wenn die Durchführungsbestimmungen und Vollzugs - regelungen zusammen mit den Berufsstandsvertretungen der Schäferinnen und Schäfer transparent und praxisgerecht abgestimmt werden. Wir bieten hierzu unsere Mitarbeit an.


Die Schafhaltung ist die einzige Form der Landbewirtschaftung welche
• Eine hohe Akzeptanz genießt,
• In hohem Maße dem Naturschutz,
• Der Naherholung dient,
• Es zu keiner
• Überdüngung der Flächen kommt,
• Keine Steuergelder verschwendet,
• Keine Überproduktion verursacht.

Sofern die Schafhaltung nicht umgehend nachhaltig gestützt wird, ist der weitere Rückgang nicht mehr aufzuhalten und unmittelbare Folge einer fehl geleiteten Agrar- und Naturschutzpolitik.

Rückfragen an:
Anette Wohlfarth
Telefon: 0711 166 55 40 Email:
Wohlfarth@schaf-bw.de

Oktober 2017
Vorstand und Beirat
Landesschafzuchtverband Baden-Württemberg e.V.

 

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