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EuGH-Urteil

„Pflanzenkäse“ darf nicht als Käse vermarktet werden

Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt das heute vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verkündete Urteil, wonach vegane Produkte nicht unter dem Namen „Käse“ oder „Butter“ verkauft werden dürfen. Die EU-Richter verwiesen nach Medienberichten auf Regelungen im europäischen Recht. Danach genießen natürliche Milchprodukte einen eindeutigen Bezeichnungsschutz.
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Der EuGH hat die Entscheidung des Landgerichts Trier vom 24. März 2016 bestätigt, wonach vegane bzw. bestimmte vegetarische Lebensmittel nicht als „Käse“ oder „Cheese“ bezeichnet werden dürfen. Der DBV kritisierte in der Vergangenheit die Praxis einiger Lebensmittelverarbeiter, ein nicht auf Milch basierendes Lebensmittel als „Käse“ zu bezeichnen, obwohl der gesetzliche Bezeichnungsschutz für Milch und Milchprodukte eindeutig ist, aufs Schärfste und forderte die Lebensmittelverarbeiter zu einer geänderten Bezeichnung ihrer Produkte auf. Der EuGH bestätigt die Rechtsauffassung des DBV.

Da es für Fleisch- und Wurstprodukte bisher an einem vergleichbaren Bezeichnungsschutz fehlt und zunehmend vegetarischer und veganer Fleisch- und Wurstersatz mit Begriffen wie Schinken oder Schnitzel auf den Markt kommen, fordert der DBV vom Gesetzgeber hier eine Nachschärfung der Regelungen und ein eindeutiges Bekenntnis zum Original.

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