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Infos des Schweriner Agrarressorts

Neue Broschüre zu Cross-Compliance

Die aktuellen Anforderungen zu Cross-Compliance in Mecklenburg-Vorpommern fasst eine Informationsschrift zusammen, die das Schweriner Agrarressort jetzt vorgelegt hat. Nach dessen Angaben richtet sich die Broschüre sowohl an Direktzahlungsempfänger als auch an Begünstigte ausgewählter Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
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Die Publikation enthält eine Beschreibung sowohl aller Cross Compliance-relevanten Grundanforderungen an die Betriebsführung als auch der Standards zur Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand. Zu finden sind außerdem die aktuellen Rechtsgrundlagen, zahlreiche praxisrelevante Hinweise und eine Auflistung der jeweils zuständigen Ansprechpartner in dem Bundesland. Darüber hinaus wird erstmals eine Eigenkontroll-Checkliste angeboten. Mit der Broschüre werden laut Ministerium bekannte Verpflichtungen fortgeschrieben, aber auch neue Vorschriften konkretisiert. Diese betrifft unter anderem neue Regelungen bei der Tierkennzeichnung von Schafen und Ziegen, aber auch den möglichen Verzicht auf Sanktionen bei kleinen Verstößen gegen die Meldevorschriften bei der Erfassung des Tierbestandes. (www.regierung-mv.de)
 

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