Auch Hobbyhalter müssen an die Tierseuchenkasse melden
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Betroffen seien Halter von Pferden, Schweinen, Schafen, Ziegen, Gehegewild, Geflügel und Bienen. Bei neuen Beständen muss die Tierzahl laut Kammer umgehend angezeigt werden. Ansonsten sei der Tierbestand jährlich bis spätestens 31. Januar bei der Tierseuchenkasse zu melden. Das gelte auch dann, wenn sich der Bestand gegenüber dem Vorjahr nicht verändert habe. Die Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen gehört als Sondervermögen zur Landwirtschaftskammer. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, Beiträge von den Tierhaltern in dem Bundesland zu erheben, um damit beim Auftreten einer Tierseuche Entschädigung zu leisten und Beihilfen für vorbeugende Maßnahmen anzubieten. (www.tierseuchenkasse.nrw.de)
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