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Landestierschutzbeauftragte Dr. Cornelie Jäger, Baden-Württemberg: „Seit zwei Jahren müssen die Halter landwirtschaftlich genutzter Tiere Eigenkontrollen zum Tierwohl durchführen. Mit unserem Vorschlag für Milchrinder wollen wir dafür den Landwirtinnen und Landwirten eine konkrete Hilfestellung an die Hand geben – denn die Eigenkontrollen bieten ohne wesentlichen Mehraufwand große Chancen für mehr Tierwohl“. Mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes im Jahr 2013 waren die Eigenkontrolle verpflichtend eingeführt worden. Seit Februar 2014 muss jeder Nutztierhalter anhand von tierbasierten Merkmalen überprüfen, ob seine Tierhaltung ausreichend tier- und verhaltensgerecht ist.
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