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Rechtsunsicherheit um Wolfsjagd in Schweden

In Schweden ist ein Rechtstreit über die Lizenzen zur Wolfsjagd entbrannt. Verschiedene Verwaltungsgerichte haben unterschiedliche Urteile zu Klagen gegen das Abschießen von Wölfen gefällt und damit zu großer Verunsicherung geführt.
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Die Verwaltungsgerichte stoppten am 29.12.2015 die für 2016 geplante Wolfsjagd in den Landkreisen Värmland; Örebo; Dalarna und Gävleborg. Zumindest das Verbot in den letzten beiden Gebieten wurde jedoch bereits einen Tag später im Berufungsverfahren wieder aufgehoben. Eine weitere Berufungsentscheidung war noch in der Schwebe.

Das oberste Verwaltungsgericht hatte schon am 18. Dezember das bisherige Entscheidungsverfahren der Provinzregierungen in Frage gestellt und angekündigt, zu prüfen, ob die bisherige Entscheidungsbefugnis im Widerspruch zu europäischem Recht stehe.

Der schwedische Jagdverband (Jagareforbundet) und der schwedische Bauernverband (LRF) reagierten mit Unverständnis auf die Gerichtsentscheide. Die LRF-Vorsitzende Helena Jonsson sprach von einem Rechtskarussell. Jedes Mal, wenn man beim Raubtiermanagement einen Schritt nach vorne mache, gehe es kurze Zeit später wieder mehrere Schritte zurück.

Jagareforbundet-Präsident Torbjörn Lövbom betonte, dass das Parlament, die Regierung, die Regionen und die Naturschutzbehörde sich für die Jagd ausgesprochen hätten. In Schweden werden seit 2010 wieder Jagdlizenzen für eine festgelegte Zahl an Wölfen gewährt.

Insgesamt sollen in Schweden etwa 400 Wölfe leben. Die nun in Frage gestellten Lizenzen umfassten insgesamt 40 Tiere. Zuletzt war als zu erhaltende Zielgröße eine Rumpfpopulation von 300 Tieren im Gespräch (AgE 42/15, Länderberichte 28). AgE
 

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