ZUR STÄRKUNG DER LOKALEN ERZEUGUNG
Bund entlastet kleine Schlachtbetriebe
Die Bundesregierung will kleine Schlachtbetriebe im Hygienebereich entlasten und so die regionale Erzeugung und Vermarktung stärken. Kleine und mittlere Betriebe sollen ab März 2016 Fleisch auch in Schlachträumen zerlegen dürfen.
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Das nationale Verbot, Fleisch in Schlachträumen zu zerlegen und zu verarbeiten, wird im Zuge der Anpassung der Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittel-hygienerechts für kleine und mittlere Betriebe aufgehoben, teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium mit.
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