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Flughafenflächen beihilfefähig

Sicherheitszonen um Lande-, Roll- und Stoppbahnen eines Flughafens sind nach der Betriebsprämienregelung beihilfefähig, wenn sie vorrangig landwirtschaftlich genutzt werden.

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Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von Anfang Juli hervor. Der EuGH ist der Meinung, dass es „nicht ungewöhnlich ist, dass eine landwirtschaftliche Fläche sowohl für landwirtschaftliche als auch für nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten genutzt wird.

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